Im Zweifelsfall den Fiskus fragen
Von bwr-media
Kostenlose Anrufungsauskunft vermeidet späteren Ärger
Bonn ― Arbeitgeber könnten sich viel Ärger mit dem Finanzamt ersparen, wenn sie von der so genannten Anrufungsauskunft wüssten. Im Gegensatz zu der kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft kostet sie keinen Cent, beschränkt sich allerdings auf lohnsteuerrechtliche Fragen. Von dieser Möglichkeit des Paragrafen 42e Einkommensteuergesetz wird jedoch aus Unkenntnis wenig Gebrauch gemacht", so das Unternehmer-Internetportal www.bwr-media.de".
Der große Vorteil einer Anrufungsauskunft bestehe darin, dass sie von einer möglichen Lohnsteuerhaftung befreit jedoch nur dann, wenn der geschilderte Sachverhalt mit der tatsächlichen Umsetzung identisch ist. Dann gelte der Rechtsgrundsatz von Treu und Glaube". Gegen die Auskunft sei in der Regel kein Einspruch möglich, da das Finanzamt mit seiner Antwort den Unternehmer nicht zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zwingen könne.
Vorsicht: Auskunft ist nicht für die Ewigkeit
Die Anrufungsauskunft ist allerdings nicht unbegrenzt wirksam, warnt www.bwr-media.de in seinem Informationsdienst Unternehmens-Steuern aktuell. Ändert sich die der Auskunft zugrunde liegende Rechtsauffassung, erlischt die Rechtsgültigkeit automatisch. Das Finanzamt werde seine Antwort von sich aus nicht widerrufen oder auf deren jetzige Ungültigkeit hinweisen. Es stelle sich auf den Standpunkt, dass ein Arbeitgeber trotz positiver Anrufungsauskunft verpflichtet ist, die aktuelle Entwicklung des Lohnsteuerrechts zu verfolgen.
Mit einer Anrufungsauskunft könne z.B. geklärt werden, ob ein Mitarbeiter als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer einzustufen ist, ob eine bestimmte Zahlung steuerpflichtig oder steuerfrei zu behandeln ist, oder ob ein Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Auch Fragen zur Doppelbesteuerung von Arbeitslohn für ausländische Mitarbeiter können mit diesem Verfahren geklärt werden.
Mehr Informationen über die Anrufungsauskunft kostenlos unter:
www.bwr-media.de/gratisdownload
Der Beitrag Lassen Sie Zweifelsfälle vom Fiskus jederzeit kostenlos klären zeigt unter anderem Wege auf, wie eine negative Antwort des Finanzamtes doch noch einmal überprüft werden kann, oder in welchen Fällen eine Anrufungsauskunft nicht möglich ist. Außerdem werden die Vor- und Nachteile der kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft und der unentgeltlichen Anrufungsauskunft dargestellt.
BWRmed!a, 12.8.2008
Kommentare
13.08.2008
13. Aug 2008
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Katharina Ehmer, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 300 Wörter, 2474 Zeichen. Artikel reklamieren
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