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Sicherheitsexperte Utimaco fordert: Firmen müssen für Datenverluste haften


Von Utimaco

Oberursel, 4. September 2008 - Die Ergebnisse von Innenminister Schäubles heutigem Datengipfel greifen zu kurz. Utimaco fordert: Datentransfers transparent machen und Unternehmen bei Datenverlusten in die Pflicht nehmen. Datensicherheit soll zum Wettbewerbsvorteil werden.
Thumb Die Skandale um eine illegale Nutzung persönlicher Daten von Kunden häufen sich. Nahezu täglich gibt es neue Berichte über den Missbrauch von Kundendaten. Viele Vorkommnisse haben dazu geführt, dass sich heute Fachpolitiker aus Bund und Ländern bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu einem „Datenklau"-Gipfel getroffen haben. Notwendig wurde die Konferenz deshalb, weil die Politik dem Treiben zu lange zugeschaut hat. Das Ergebnis: schärfere Gesetze, die die Zustimmung der Bürger zur Datenweitergabe und höhere Bußgelder vorsehen. Dabei liegt eine deutlich wirkungsvollere Lösung auf der Hand. Nach amerikanischem Vorbild fordert Datensicherheits-Experte Utimaco: 1. Unternehmen und Organisationen müssen verpflichtet werden, Datenverluste den Betroffenen und der Öffentlichkeit sofort mitzuteilen. 2. Betroffene sollen die Möglichkeit haben, den erlittenen Schaden in Regress zu stellen. Ziel dieses Vorstoßes ist es, dass Unternehmen und Organisationen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Kundendaten wirksam vor Verlust und Missbrauch zu schützen. Wer keine Maßnahmen ergreift, muss bei Datenverlusten auch mit hohem Imageverlust rechnen - und dass Kunden massiv abwandern (1). Datensicherheit wird somit zu einem direkten Wettbewerbsvorteil. Utimaco begrüßt deshalb auch das während des Datengipfels vorgeschlagenene „Datenschutz-Gütesiegel" für Unternehmen. Ergänzend dazu sollten Unternehmen aber protokollieren, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt auf Kundendaten zugreift. So lässt sich sehr wirksam die berechtigte Nutzung der Kundeninformationen vom absichtlichen Missbrauch trennen. Die technischen Möglichkeiten dazu sind längst vorhanden. „Die USA haben es vorgemacht: Dort sind Unternehmen verpflichtet, Bürger und die Öffentlichkeit zu informieren, wenn persönliche Daten verloren oder entwendet wurden. Das sollte auch in Deutschland eingeführt werden", sagt Martin Wülfert, Vorstandsvorsitzender der Utimaco Safeware AG. „Unternehmen müssen die Konsequenzen eines leichtfertigen Umgangs mit Daten zu spüren bekommen. Dies ist eine Maßnahme, um verlorenes Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten wieder herzustellen." (1) Ponemon-Institute, "The Consumer's Report Card on Data Breach Notification", April 15, 2008 Diese Presseinformation ist unter www.pr-com.de abrufbar. Utimaco Safeware AG - The Data Security Company Mit seiner 25jährigen Firmengeschichte gehört Utimaco zu den führenden globalen Herstellern von Datensicherheitslösungen. Die Data Security Company ermöglicht mittelständischen und großen Organisationen, ihre elektronischen Werte vor beabsichtigten oder unbeabsichtigten Datenverlusten zu schützen und geltenden Datenschutzbestimmungen zu genügen. Utimacos komplette Lösungspalette bietet einen umfassenden 360-Grad-Schutz an. SafeGuard-Lösungen schützen und verwalten Daten beim Speichern (data at rest), beim Übertragen (data in motion) und beim Bearbeiten (data in use). Mit einem weltweiten zertifizierten Partnernetz und Niederlassungen unterstützt Utimaco ihre Kunden direkt vor Ort. Die Utimaco Safeware AG mit Hauptsitz in Oberursel bei Frankfurt ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE0007572406). Weitere Informationen finden Sie unter: www.utimaco.de Weitere Informationen über Utimaco und SafeGuard Enterprise sowie passendes Bildmaterial steht bereit unter: http://www.utimaco.de/sgn und http://www.utimaco.de/picture-pool. Utimaco Safeware AG Rieke Bönisch Corporate Communications Manager Tel. +49-6171-88-1210 rieke.boenisch@utimaco.de PR-COM GmbH Heike Schubert Account Manager Tel. +49-89-59997-801 heike.schubert@pr-com.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ulrich Schopf, verantwortlich.

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