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Millionen Pendler können auf Steuerrückzahlung hoffen


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzung der Entfernungspauschale als verfassungswidrig

Die Karlsruher Richter machten Millionen Pendlern ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Das lang erwartete Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnete die Kürzung der Entfernungspauschale als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und des Haufe Verlages begrüßen dieses Urteil und hoffen auf eine rasche gesetzliche Neuregelung zum Wohle der Pendler. Auch das Bundesfinanzministerium hat bereits reagiert und teilte unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Pendlerpauschale nach altem Recht gelte.
Thumb Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer verstoße gegen den im Grundgesetz verankerten allgemeinen Gleichheitssatz. Zudem sei die Grenze für Härtefälle ab 21 Kilometer Arbeitsweg willkürlich gewählt und entbehre einer ausreichenden Begründung. Die Verfassungsrichter kippten damit das in der Kritik stehende Gesetz zur Neuregelung der Pendlerpauschale und forderten den Gesetzgeber auf, eine neue Gesetzesgrundlage rückwirkend zum 1. Januar 2007 zu schaffen. Bis dahin gelte die alte Regelung, derzufolge der komplette Arbeitsweg als Werbungskosten abgesetzt werden kann. „Millionen Pendler können nun mit einer Steuerrückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 rechnen“, erklärt Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., der bei der Urteilsverkündung dabei war. Eines der vier Verfahren, die vor dem Verfassungsgericht verhandelt wurden, hatte die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für ein Ehepaar aus dem Saarland angestrengt. Zum Ausgang des Verfahrens äußert sich auch der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle: „Ich freue mich über dieses klare Signal aus Karlsruhe. Die Entscheidung wird zu einem richtigen exklusiven Konjunktur-Programm für viele Arbeitnehmer, die tagtäglich mit hohen Benzinkosten oder Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz gelangen. Ich hoffe nun, dass die Finanzämter die schnelle gesetzgeberische Korrektur alsbald in Änderungsbescheide umsetzen, damit es zeitnah Steuersenkungen gibt.“ Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Pressetext zum Download Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen. Gerne stehen Ihnen Ansprechpartner der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für Interviewanfragen zur Verfügung. Sie können dazu von Herrn Stadter, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. gerne ein Statement bekommen. Kontakt: Siegfried Stadter Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Bahnhofstr. 15 95444 Bayreuth Tel: 0921 / 23475 E-Mail: stadter@lohi.de Gerald Ahlendorf Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Südliche Ringstraße 5c 91126 Schwabach Tel: 09122 / 85688 E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gerald Ahlendorf, verantwortlich.

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