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Zusätzliche Bürokratiekosten bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab 1.1.2009


Von PERSONALextern K.H.Heuer

Arbeitgeber haben ab 1.1.2009 bei etlichen Steuerberatern und Dienstleistern mit höheren Kosten zu rechnen, der Online-Abrechnungsservice SBlohn hält die Preise.
Thumb Mit dem Jahreswechsel sind umfangreiche Änderungen im Meldeverfahren durch die Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) in das elektronische Meldeverfahren der Sozialversicherung erforderlich. Hierzu sind zusätzliche Daten zu erfassen und zu melden. Darüber hinaus ist für verschiedene Branchen zusätzlich der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung melden. Es handelt sich hierbei um folgende Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und das damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, und Fleischwirtschaft. Bislang konnten Beschäftigte erst beim Erstellen der ersten Lohnabrechnung an die Sozialversicherungsträger gemeldet werden. Einige Steuerberater und Abrechnungsdienstleister, die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mandanten durchführen haben ihre Kunden im bereits über Mehrkosten bei der Sofortmeldung von mehreren Euro pro Meldung informiert. Nicht so der Online- Abrechnungsdienst SBlohn, der neben unverändert günstigen Abrechnungspreisen auch einen Online-Dienst für die Sofortmeldungen anbietet. Für alle Kunden, die Neueinstellungen über die Internet-Erfassungsmaske bis 23:00 Uhr melden wird die Weiterleitung der Sofort-Meldung an die Sozialversicherung auf elektronischem Wege bis 24:00 Uhr garantiert. Danach eingehende Einstellungen werden kurzfristig übermittelt. Das gilt auch für Sonn- und Feiertage. Gerade die Gastronomie, das Schaustellergewerbe und der Messebereich ist auf diesen Service rund um die Uhr angewiesen, denn Arbeitgebern die diese Daten nicht rechtzeitig übermitteln drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Bundesweite Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sollen weiter ausgeweitet werden um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zu verstärken. Um diese Kontrollen zu vereinfachen wurde das neue Sofortmeldeverfahren eingeführt. Der Betreiber des Online-Abrechnungsservice SBlohn der Firma PERSONALextern Karl-Heinz Heuer rät Arbeitgebern, die von den Neuregelungen betroffen sind sich nunmehr kurzfristig um eine Umstellung Ihres Melde- und Abrechnungswesens zu kümmern. „Nur wenn Meldung und Abrechnung über ein System erfolgen ist gewährleistet das es zwischen Sofortmeldung und der weiterhin notwendigen normalen Anmeldung der Mitarbeiter nicht zu Differenzen kommt“ meint der erfahrene Personalfachmann. Weitere Informationen im Internet: www.sblohn.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karl-Heinz Heuer, verantwortlich.

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