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Kurth: "Versachlichung der Diskussion um Antennenstandorte durch mehr Transparenz"


Von RegTP

- Startschuss für bundesweite Standortdatenbank

„Heute geht eine bundesweite Standortdatenbank der Sendestandorte in Deutschland in Betrieb. Mit dieser Datenbank soll mehr Transparenz in der Diskussion um Antennenstandorte in den einzelnen Kommunen hergestellt werden. Sie ist ein weiterer Schritt zur Versachlichung dieser teilweise kontrovers geführten Diskussion“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, heute in Bonn.
Thumb Die neue Standortdatenbank enthält alle Standorte von in Betrieb befindlichen Funkanlagen, für die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) im Rahmen des Standortverfahrens eine Standortbescheinigung erteilte. Dies sind insgesamt 51.000 Standorte, davon 41.000 Mobilfunkstandorte. Die Standortdatenbank ist nur für einen festgelegten Nutzerkreis (Landes- und Kommunalbehörden) zugänglich. „Um zu verhindern, dass Nichtberechtigte mittels falscher Angaben bei der Anmeldung Zugang zur Datenbank erhalten, wurde ein passwortgeschütztes Zugangsberechtigungssystem konzipiert“, erklärte Kurth. Die Standortdatenbank besteht aus einer in regelmäßigen Abständen zu aktualisierenden Standortadressenliste mit folgenden Feldern: Postleitzahl, Ort, Straße mit Hausnummer und zuständige Außenstelle der Reg TP. Aus der Standortbescheinigung kann die Kommune folgende Daten entnehmen: die Standortadresse, die Standortbescheinigungsnummer, das Erteilungsdatum, die Art des Funksystems, die Montagehöhe, die Hauptstrahlrichtung, der bzw. die Sicherheitsabstände und die zuständige Außenstelle der Reg TP. Nach dem erfolgreichen Probebetrieb mit ausgewählten Kommunen kann nun der Startschuss für den bundesweiten Wirkbetrieb für 32 Regierungsbezirke, 440 kreisfreie Städte bzw. Landkreise und 14.197 Gemeinden gegeben werden. Präsident Matthias Kurth: „Der Zugriff auf die Standortdatenbank und die damit verbundene Datenübermittlung soll den Kommunen zur Erfüllung verschiedener, ihnen zugewiesener Aufgaben der Daseinsvorsorge (z.B. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) und der Gesundheitsfürsorge dienen.“


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