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Wenig Chancen gegen Spam-Flut und Abzockerei


Von Verlag Heinz Heise

c't auf der Suche im 0190-Sumpf

Betreiber von 0190-Nummern fluten Unternehmen wie Privatleute mit unerwünschter Werbung für ihre zweifelhaften Dienste und richten damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Die Redaktion des Computermagazins c't [2] machte den Versuch, einem besonders dreisten Spam-Versender exemplarisch das Handwerk zu legen. Das Ergebnis: Der Kunde kann gegen die Komplizenschaft der 0190-Abzocker nichts ausrichten.
Thumb "Wann kann ich Dich treffen" oder "Wir sahen uns im Supermarkt" - mit immer neuen Betreffzeilen verstopfen solche E-Mails sei einigen Wochen reihenweise die virtuellen Briefkästen der c't-Redaktion. Auf der Suche nach dem Betreiber der 0190-Nummern, die damit beworben wurden, stießen die Redakteure anfangs auf eine Mauer des Schweigens. Bei der Regulierungsbehörde sind die Nummern zwar für die Hamburger Firma HanseNet eingetragen, dort ergab eine private Nachfrage aber nur, dass man sie weitervermietet habe. Erst eine offizielle Anfrage bei der Pressestelle von HanseNet ergab, an wen. Die Spur führte von Hamburg über Großbritannien nach Dänemark und verlor sich in der Karibik. Die beteiligten Firmen treten alle als Zwischenvermieter der Nummer auf - und kassieren kräftig mit. "Kein Wunder also, dass keiner die goldene Gans am Ende der fragwürdigen Wertschöpfungskette ans Messer liefern will", so c't-Redakteur Axel Kossel. Der Kunde hat da kaum eine Chance, die eigentlichen Verursacher der Spam-Flut zur Rechenschaft zu ziehen. Ebenso hilflos ist, wer sich unbemerkt einen 0190-Dialer auf den Computer geladen hat, der heimlich teure Nummern anwählt. Hier muss der Verbraucher dringend besser geschützt werden. Die Bundesregierung plant dazu eine Verordnung, die der Bundesrat noch absegnen muss. Demnach sollen die bei der Regulierungsbehörde verzeichneten Betreiber von 0190-Nummern Gesetzesverstöße wie Spam-Aktionen ihrer Vertragspartner unterbinden - notfalls durch Sperren der Nummern. Ferner dürfen Telefongesellschaften die Gebühren für fremde 0190-Dienste, deren Nutzung der Kunde bestreitet, nicht einfordern. Dies bleibt den Dienstleistern überlassen, die dazu ihre Anonymität aufgeben müssen. Umgekehrt hat der Kunde aber auch weiterhin keine Möglichkeit, den Dienstleister aufzuspüren, um etwa Schadensersatzansprüche geltend zu machen. (ad)


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