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Energieausweis wird Pflicht


Von DEKRA

Vom 1. Januar 2009 an benötigt jeder Eigentümer einer Immobilie einen Energieausweis, wenn er seine Wohnung oder sein Haus vermieten oder verkaufen möchte.

Thumb Die Pflicht, für seine Immobilie einen Energieausweis ausstellen zu lassen, wird vom 1. Januar an ausgeweitet. Damit sind auch Gebäude betroffen, die nach 1965 erbaut wurden . Darauf weist die Sachverständigenorganisation DEKRA hin. Bislang mussten nur ältere Gebäude und Neubauten einen entsprechenden Nachweis über ihren Energieverbrauch erbringen. „Ziel des Energieausweises ist es, den Verbrauch der Immobilie offen zu legen. Auf einen Blick sollen potenzielle Mieter oder Käufer erkennen, ob es sich um ein Gebäude mit hohem oder niedrigem Energiebedarf handelt“, erläutert Mike Verhoeven, Energieexperte bei DEKRA Real Estate Expertise. Grundsätzlich können Architekten sowie speziell ausgebildete Handwerker einen Ausweis ausstellen. Neben der fachlichen Grundausbildung benötigen sie dafür eine Zusatzqualifikation. „Ob die Eigentümer den aufwändigeren Bedarfsausweis beantragen müssen oder ob ein Verbrauchsausweis ausreicht, richtet sich nach dem Alter und der Größe der Immobilie“, ergänzt Verhoeven. Für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag gibt es seit dem 1. Oktober nur noch den Bedarfsausweis. Um ihn zu erstellen, muss ein Fachmann auf Grundlage der Bausubstanz und der Heizungsanlage des Gebäudes ermitteln, wie viel Energie bei durchschnittlicher Nutzung fürs Heizen, für warmes Wasser und Lüftung verbraucht wird. Der Bedarfsausweis wird in der Regel im Rahmen einer umfangreichen Energieberatung ausgestellt, wie sie beispielsweise DEKRA Real Estate Expertise anbietet . Damit verbunden sind konkrete und detaillierte Empfehlungen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Eine Kosten- und Amortisationsprognose ist ebenfalls Gegenstand der Energieberatung. Eigentümer von neuen Gebäuden können nach wie vor einen Verbrauchsausweis beantragen. Auch ältere Häuser, die nach den energetischen Anforderungen einer Wärmeschutzverordnung seit 1978 modernisiert worden sind, benötigen lediglich diese vereinfachte Variante. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch auf Grundlage der vergangenen drei Jahre errechnet. Der Eigentümer muss dafür lückenlos alle Daten zum Warmwasser- und Heizungsverbrauch vorlegen. Den Originaltext finden Sie unter: http://www.dekra.de/pressemitteilung?_ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay_articleID=2763824 Weitere Informationen zum Energieausweis unter www.dekra.de/energieausweis. Pressekontakt: Ansprechpartner: Tilman Vögele-Ebering Untertürkheimerstraße 25 66117 Saarbrücken Tel.: +49.711.7861-2122 Fax: +49.711.7861-2700 Tilman.Voegele-Ebering@dekra.com Die Experten von DEKRA geben Ihnen alle Informationen rund um Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. DEKRA bietet den Energieausweis auch online an. 100 Prozent rechtssicher.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Marion Braunschädel, verantwortlich.

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