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Storopack bietet Rundum-Service zur novellierten Verpackungsverordnung


Von Storopack Hans Reichenecker GmbH

Von Karton bis Kantenschutz: Lizenz für die komplette Verpackung

Metzingen. Unternehmen können ab sofort ihren kompletten Verpackungsbedarf, den sie im Endkundengeschäft einsetzen, von Storopack für die duale Entsorgung lizenzieren lassen. Dieser Service schließt auch Packmittel und Packhilfsmittel ein, die nicht bei Storopack eingekauft wurden. Um für Rechtssicherheit bei der Lizenzierung zu sorgen, reicht somit die Zusammenarbeit mit einem Partner aus. Da Storopack keine Mindestmengen fordert, bezahlt der Kunde nur seinen tatsächlichen Verbrauch. Die langfristige Vertragsbindung an einen Entsorger entfällt. Der Lizenznehmer profitiert von Großhandelskonditionen, auch wenn er nur kleinere Volumen Packmittel als „Erstinverkehrbringer“ an Endverbraucher versendet.
Thumb Als Endverbraucher gelten alle Empfänger, die ihre erhaltene Ware nicht weiterveräußern, also neben Privathaushalten z. B. auch Verwaltungen, Hotels oder Kranken-häuser. Je nach Abfallaufkommen zählen handwerkliche und landwirtschaftliche Betriebe ebenfalls dazu. Für die Lizenzierung genügt es, wenn die Absender Storopack mitteilen, wie viele und welche Verpackungen verwendet werden. Storopack meldet die gebündelten Volumen an einen Entsorger und führt die Gebühren ab. Seit dem Ende der Übergangsfrist zur jüngsten Novelle der Verpackungsverordnung am 1. Januar 2009 ist ein pauschaler Verweis auf die Selbstentsorgung nicht mehr rechtens. Gewerbetreibende müssen für alle Bestandteile jeder ihrer Sendungen nachweisen können, dass sie ihren Beitrag zur Entsorgung geleistet haben. Zu erfassen sind neben den eigentlichen Behältnissen wie Kartons oder Umschläge auch alle Packhilfsmittel wie Polstermaterialien oder Verschlussbänder. Mit Blick auf die Entsorgung werden sogenannte Materialfraktionen unterschieden, z.B. Papier / Pappe / Karton, Kunststoffe oder Verbundstoffe. Liegt bei einer Verpa-ckung der Stoffanteil einer Fraktion unter fünf Prozent, wird er dem Hauptstoffanteil zugeschlagen. Interessant beim Thema Kunststoff: für Packmittel aus anerkanntem Biokunststoff, wie die Loose-Fill Chips Pelaspan Bio von Storopack, muss bis Ende 2012 kein Entsorgungsbeitrag geleistet werden. Die Neuregelung hat gerade bei kleineren und mittleren Betrieben für Verwirrung gesorgt. So ist in einigen Internetforen davon die Rede, dass es eine Freimenge gebe, bis zu der keine Entsorgungsabgabe nachzuweisen sei. Das ist jedoch rechtlich nicht zutreffend. Eine solche Grenze gibt es nur bezüglich der geforderten Vollständigkeitserklärung. Diese ist von allen betroffenen Firmen zu führen, ganz gleich wie gering ihr Versand-volumen ist. Die Behörden können die Auflistung zur Einsicht anfordern. Nur Betriebe, die über bestimmte Gewichtsgrenzen beim Verpackungsmaterial liegen, etwa 50 Tonnen pro Jahr bei Papier/Pappe/Karton, haben die Pflicht, die Erklärung bei der IHK zu hinterlegen. Zur ersten Meldung sind die betroffenen Unternehmen übrigens bereits im Mai dieses Jahres aufgefordert. Die Verpackungsberater von Storopack bieten Hilfestellung in allen Fragen der Lizenzierung. Kontakt: info@storopack.com. Textumfang: ca. 3.030 Zeichen Beleg erbeten an: Schott Relations / Markenwerke AG Lindenspürstraße 22, 70176 Stuttgart Tel. 0711 / 16446-16 Fax: 0711 / 16446-11 uta.keilhauer@schott-relations.com Text und Foto zum Download: www.schott-relations.com/sr/sr-ps-Storopack.php


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Petra Kerstan, verantwortlich.

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