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Weg geebnet für ELENA-Verfahren


Von ITSG

• Bundestag stimmt Gesetzesentwurf zu • Elektronischer Entgeltnachweis entlastet Arbeitgeber, Antragsteller und Behörden
Thumb In seiner 200. Sitzung hat der Deutsche Bundestag gestern dem Entwurf des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zugestimmt. Demnach übermitteln Arbeitgeber ab Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben wird. Die separate Registratur Fachverfahren wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als gemeinsames Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet. Sie pseudonymisiert die Identität der Verfahrensteilnehmer vor der Speicherung. Durch dieses Vorgehen können die gespeicherten personenbezogenen Daten ohne Zustimmung durch den Verfahrensteilnehmer weder einer Person zugeordnet noch sonst in irgendeiner Form genutzt werden. Das Wirtschaftsministerium hatte im Jahr 2002 die Spitzenverbände der Krankenkassen mit einem Forschungsprojekt beauftragt. An diesem Projekt waren unter anderem Ministerien, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder sowie Gewerkschaften beteiligt. Hintergrund war, dass die Krankenkassen den elektronischen Datenaustausch mit Leistungserbringern und Arbeitgebern bereits hochsicher praktizieren und hierfür innovative Technologien eingeführt haben. Auf dieser erprobten Datenautobahn baut künftig das ELENA-Verfahren auf. „Für die Bundesbürger stellt das ELENA-Verfahren einen Meilenstein in Sachen Entbürokratisierung in Verbindung mit extrem hohen Datenschutz dar: Die leistungsgewährenden Behörden können alle relevanten Daten zur zügigen Antragsbearbeitung abrufen – allerdings nur nach Zustimmung durch den jeweils betroffenen Bürger. Dazu muss dieser sein Einverständnis mittels einer Signaturkarte geben“, erklärt ITSG-Geschäftsführer Harald Flex und ergänzt: „Dieser Vorgang ist vergleichbar mit einer Zahlung mittels ec-Karte. Nur, dass in diesem Fall der Bezug der Leistung beantragt und bearbeitet werden kann. Die Bearbeitung erfolgt elektronisch ohne lästige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen.“ Ein weiterer Aspekt: Der Arbeitgeber erfährt künftig nicht mehr, wann seine Mitarbeiter oder deren Angehörige Sozialleistungen beantragen wollen. Nach Schätzungen des Normenkontrollrats entlastet die Einführung des ELENA-Verfahrens die Unternehmen in der Bundesrepublik jährlich um rund 85 Millionen Euro. Diese Summe wird durch eine erhebliche Reduzierung von Papier-Bescheinigungen zum Erlangen Sozialleistungen eingespart. Die Arbeitsagenturen und weitere Behörden profitieren durch die durchgängige Verarbeitung von elektronischen Daten und werden von Papieranträgen befreit. Nach der Phase der Datenerhebung wird das ELENA-Verfahren ab Januar 2012 für den Zugriff durch die leistungsgewährenden Behörden freigeschaltet. Erst dann benötigt der Leistungsempfänger eine Signaturkarte. Mit dem ELENA-Verfahren wird sich Experten zufolge auch deutschlandweit die elektronische Signatur durchsetzen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um beispielsweise Bankgeschäfte und Online-Vertragsabschlüsse rechtsverbindlich durchführen zu können. Die Signatur ist damit auch Türöffner für Innovationen im Bereich des elektronischen Handels. „Auf der Signaturkarte selbst werden keine Entgeltdaten gespeichert. Damit eröffnen wir für den Bürger die Möglichkeit, dass er quasi die Karte seines Vertrauens wählen kann. Sie muss nur einen geeigneten Schlüssel für die elektronische Signatur tragen können. Dazu bieten sich auch die ec-Karte, der neue elektronische Personalausweis oder die elektronische Gesundheitskarte an“, klärt Harald Flex auf.


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