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Kurth: UMTS und WLAN ergänzen sich


Von RegTP

Neue Frequenzen für drahtlosen Netzzugang bei 5 GHz freigegeben

Die Regulierungsbehoerde üer Telekommunikation und Post (Reg TP) ist nach eingehender technischer, marktlicher und regulatorischer Analyse zu der Einschätzung gelangt, dass WLANs (Wireless Local Area Networks) keine Konkurrenz fuer UMTS darstellen, sondern beide Systeme sich auf sinnvolle Weise zum Wohle aller Marktbeteiligten ergänzen, erklärte Matthias Kurth...
Thumb „Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ist nach eingehender technischer, marktlicher und regulatorischer Analyse zu der Einschätzung gelangt, dass WLANs (Wireless Local Area Networks) keine Konkurrenz für UMTS darstellen, sondern beide Systeme sich auf sinnvolle Weise zum Wohle aller Marktbeteiligten ergänzen,“ erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde, heute auf einer Pressekonferenz in Bonn. „Deshalb stellt die Reg TP neben den bisherigen Frequenzen im 2,4 GHz-Bereich weitere Frequenzen im 5 GHz-Bereich für neue WLAN-Anwendungen bereit, weil dies auch im Interesse der Förderung von UMTS-Dienstleistungen liegt.“ Da WLANs nicht als flächendeckende zellulare Netze, sondern bestenfalls als punktuelle Lösungen für so genannte Hot Spots konzipiert sind, vermögen sie bei hohen Übertragungsraten nur vergleichsweise kleine Gebiete funktechnisch zu versorgen, dabei ist Mobilität allerdings kaum gegeben. Im Gegensatz zu WLANs sind UMTS-Netze grundsätzlich als bundesweite zellulare Mobilfunknetze konzipiert. Obwohl UMTS wie WLANs zur breitbandigen Datenübertragung geeignet sind, ist die Leistungsfähigkeit von UMTS im stationären Betrieb in diesem Punkt aber erheblich niedriger als bei WLAN. „UMTS ist aber entscheidend besser geeignet, die Bedürfnisse der Nutzer nach Übertragung relativ hoher Datenraten unter gleichzeitiger voller Mobilität in möglichst großen Versorgungsbereichen zu befriedigen,“ legte Kurth dar. Substitutionsbeziehungen zwischen einer Datenübertragung über UMTS und einer Datenübertragung über WLANs sind folglich nur vorstellbar, wenn der Nutzer kein Bedürfnis nach Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche hat. Sollte hingegen die Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche für die Nutzer von vordringlicher Bedeutung sein, wäre eine Substitution von WLANs durch UMTS denkbar. „Eine Nutzung von WLAN-Frequenzen auch für öffentliche Anwendungen steht damit im Interesse von UMTS selbst und ist eher geeignet, den Geschäftserfolg von UMTS zu fördern als eine Unterbindung öffentlicher WLANs,“ zog Kurth als Fazit der Untersuchung. Nach Ansicht der Reg TP ist es vorstellbar, dass die UMTS-Netzbetreiber WLANs auf der Basis selbst betriebener Netze wie auch als Diensteanbieter oder als „Roaming-Partner“ ihren Kunden anbieten. Bei einem solchen Markt für WLANs würde sich ein solches „Verbundprodukt“ aus Mobilfunk- und WLAN-Dienstleistungen als nachfrageorientiert darstellen und würde letztlich im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer liegen. Die Reg TP hat auf dieser Grundlage den Entwurf einer Allgemeinzuteilung für WLANs im Bereich 5 GHz Bereich vorbereitet. Diese Einschätzung soll allerdings aus Gründen eines transparenten, objektiven und diskriminierungsfreien Vorgehens durch eine Anhörung des Marktes zu der beabsichtigten Allgemeinzuteilung der Frequenzen im Bereich 5 GHz abgesichert werden, die im Amtsblatt der Reg TP vom 10. Juli 2002 bekannt gegeben wird. Mit dieser Anhörung erhält der Markt auch Kenntnis über das weitere Vorgehen der Reg TP und insoweit Planungssicherheit bereits im Vorfeld der Allgemeinzuteilung. Die Amtsblattverfügung ist im Internet unter www.regtp.de abrufbar.


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