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Diskriminierung – alltägliche Realität in Unternehmen?


Von Deutscher Schutzbund gegen Diskriminierung

Ein Interview mit Rechtsanwalt Jens Groschopp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, PWB Rechtsanwälte Jena

Jena, den 29. Januar 2009. Leider gibt es auch heute in Deutschland noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist, so behaupten zumindest manche Menschenrechtler, nahezu alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist, so die Meinung, relativ schwach ausgeprägt. Seit gut zwei Jahren soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Abhilfe sorgen. Mit Erfolg? Wir befragten dazu Jens Groschopp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, PWB Rechtsanwälte Jena.
Thumb All4press: Hat sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) positiv auf das Bewusstsein der Menschen hinsichtlich des Themas Diskriminierung ausgewirkt? Jens Groschopp: Ja, davon bin ich überzeugt. Es haben sich doch deutlich mehr Menschen, Vereine, Organisationen, Unternehmen und auch die Medien mit dem Thema Diskriminierung auseinandergesetzt. Die öffentliche Diskussion, auch über krasse Diskriminierungsfälle, haben schon zu einer deutlich höheren Sensibilisierung geführt. Aber leider gibt es immer noch zahlreiche Fälle von Ausgrenzung und Benachteiligung am Arbeitsplatz, die oftmals einfach nur hingenommen wird. All4press: Die Wirtschaft hat ja eine Klagewelle und immensen Kosten nach der Einführung des AGG erwartet. Ist dies wirklich eingetreten? Jens Groschopp: Nein. Bis Ende 2008 waren etwa in der juristischen Datenbank juris nur 272 arbeitsgerichtliche Entscheidungen verzeichnet. Ich denke, da kann man nicht von einer Klagewelle sprechen, gerade wenn man sich die Zahl der zu Hartz IV Gesetzen in der vorstehenden Datenbank erfassten Entscheidungen vor Augen führt, die mit 2.800 mehr als zehnmal so hoch ist. Ungeachtet dessen hat sich das Bewusstsein der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen verändert. Man ist insgesamt kritischer geworden und vor allem, hat man jetzt auch deutlich bessere Chancen, im Falle einer Diskriminierung bzw. Ungleichbehandlung, vor Gericht erfolgreich zu sein. Die Entwicklung bei den Kosten ist ähnlich der bei den gerichtlichen Verfahren. Nach statistischen Erhebungen liegen die im Zusammenhang mit der Einführung des AGG entstandenen, zusätzlichen Kosten für die Unternehmen zwar im zweistelligen Millionenbereich. Dies liegt aber deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen von ca. 1,8 Milliarden €. All4press: Werden wir hinsichtlich den Schadensersatzforderungen amerikanische Verhältnisse bekommen? Jens Groschopp: Ich glaube nicht. Die Gerichte in Deutschland neigen nicht dazu, extreme Schadensersatzansprüche zuzuerkennen. Ich halte dies auch für richtig. Überzogene, unrealistische Forderungen helfen weder den diskriminierten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, noch helfen sie der Sache. Im Gegenteil, ist ein maßloses Verlangen eher schädlich. Am Schluss hat keiner gewonnen. All4press: Also Diskriminierung zum Schnäppchenpreis? Jens Groschopp: Nein. Aber die Forderungen müssen klar definiert und für das Gericht nachvollziehbar sein. Und es gibt ja einige – meiner Meinung nach – durchaus positive Gerichtsentscheidungen. So wurde beispielsweise der Verwertungsgesellschaft GEMA dazu verurteilt, einer Mitarbeiterin rund 48.000,00 € Schadensersatz wegen Diskriminierung zu zahlen, oder das Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg hat einer Frau Schadensersatz in Höhe von 20.000,00 € zugesprochen, weil sie aufgrund einer ausgebliebenen Beförderung und einer damit verbundenen Gehaltssteigerung übergangen worden war. Dies alles lässt einen gewissen Strafcharakter erkennen, der mit der mit einem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot aber dennoch einhergeht. All4press: Was raten Sie Menschen, die sich diskriminiert fühlen? Jens Groschopp: Wehren, wehren, wehren. Es gibt zahlreiche Organisationen und Vereine (z.B.: www.gegendiskriminierung.de) oder Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen, an die sich die oder der Einzelne wenden kann. Selbstverständlich können sich die Betroffenen auch direkt an spezialisierte Rechtsanwälte/innen wenden. Wichtig ist nur, dass die Menschen, die diskriminiert wurden, nicht klein beigeben, sondern die Diskriminierung öffentlich machen.


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