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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Finanzamt informiert am Jahresende alle Rentner, ob sie Steuern zahlen müssen


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Wie bereits berichtet, übermitteln die Rentenanstalten in diesem Jahr erstmalig die Rentenbezüge rückwirkend bis 2005 an die Finanzämter. Diese prüfen, ob seit 2005 – in Einzelfällen auch früher – eine Steuerpflicht besteht oder nicht. Das könnte dazu führen, dass Ruheständler Steuernachzahlungen ins Haus stehen – auch wenn sie bisher überzeugt waren, keine Steuern mehr zahlen zu müssen.
Thumb Wie jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt, werden Ende des Jahres alle Rentner in der Bundesrepublik informiert, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Gleichzeitig fragt das Finanzamt nach weiteren Einnahmen wie z. B. Mieteinkünften oder Zinsen, denn diese erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Trotz niedrigerem Rentenbezug kann damit der Grundfreibetrag von 7.664 Euro für Alleinstehende bzw. 15.328 Euro für Verheiratete überschritten werden. Eine böse Überraschung könnte es für jene geben, die davon ausgingen, mit dem Rentenbezug nicht mehr steuerpflichtig zu sein, deren Einkünfte aber oberhalb der Grundfreibeträge liegen. Dazu zählen beispielsweise Ehepaare, bei denen ein Partner noch arbeitet, Senioren die mehrere Renten beziehen oder über zusätzliche Einkünfte aus Vermietungen verfügen. Bringt das Ersparte jährlich mehr als 801 Euro Zinsen, werden diese Beträge ebenfalls dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät: Zu versteuerndes Einkommen berechnen lassen Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. rät Rentnern, ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen. Gegebenenfalls können sie jetzt eine Steuererklärung nachträglich einreichen und damit dem Finanzamt zuvorkommen. So können auch Ruheständler alle Steuersparmöglichkeiten nutzen, die für Arbeitnehmer gelten. Sie können zum Beispiel Kosten für Medikamente, Kuren oder die Brille sowie Versicherungsbeiträge oder Spenden steuerlich geltend machen. Wird auch nach der Aufforderung durch das Finanzamt keine Erklärung abgegeben, wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt. Auf Grundlage der Daten der Rentenanstalten. Individuelle Steuervorteile werden dabei allerdings nicht berücksichtigt. Unterstützung erhalten Senioren von Lohnsteuerhilfevereinen wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die im Rahmen einer Mitgliedschaft Rentner und Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um das Thema Steuer beraten und die Erstellung der Steuererklärung übernehmen. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Pressetext zum Download Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen. Kontakt: Gerald Ahlendorf Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Südliche Ringstraße 5c 91126 Schwabach Tel: 09122 / 85688 E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gerald Ahlendorf, verantwortlich.

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