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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bald drei Jahre in Kraft


Von PERSONALextern K.H.Heuer

Jetzt AGG-Kenntnisse auffrischen und vertiefen

Thumb Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 14.8.2006 in Kraft, also seit fast drei Jahren. In einer aktuellen Projektstudie der Universität Hamburg vom März 2009 benannten immerhin 67 Prozent der Befragten Unternehmen sehr klar umrissene Benachteiligungen, die in den meisten Fällen als problematisch angesehen wurden. Umso wichtiger ist die Information und die Schulung der Verantwortlichen. Laut Erhebungen des Bundesamtes für Statistik verdienen Frauen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als vergleichbare männliche Kollegen. Ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen des AGG. Die EU-Kommission hat im März 2009 eine neue Kampagne zum Abbau des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen gestartet. Auch von Seiten der Gewerkschaften wird das Thema unter Hinweis auf das AGG weiter thematisiert. Die Unternehmen sollten sich auf die kommenden Anforderungen in diesem Bereich optimal vorbereiten. PERSONALextern der Dienstleister im Personalwesen begleitet die Unternehmen seit der Einführung des Gesetzes mit praxisnahen Schulungen. Auch 2009 bietet PERSONALextern wider spezielle Schulungen zur Auffrischung und Vertiefung der AGG-Kenntnisse so z.B. am 18.06.2009 in Hannover oder ein Spezialseminar zum Thema „Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis“ am 1.10.2009 ebenfalls in Hannover an. Interessierte Unternehmen sollten sich jetzt kurzfristig anmelden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karl-Heinz Heuer, verantwortlich.

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