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Hotelbewertungen im Namen des Volkes


Von Holidaycheck AG

Bottighofen, den 22. Mai 2009. Deutscher Hotelier unterliegt zum zweiten Mal beim Versuch, gerichtlich gegen Verfasser von Hotelbewertungen vorzugehen. Die Meinungsfreiheit der beklagten Urlauber wird durch diese Urteile erneut bestätigt und unterstreicht die Bedeutung von Gästemeinungen.
Thumb Dem Besitzer eines Hotels in Bansin, Mecklenburg-Vorpommern, war die öffentlich kund getane Meinung über sein Haus ein Dorn im Auge und er versuchte gleich zweimal, seine ehemaligen Gäste mundtot zu machen. Das Urteil ist klar: Hoteliers dürfen Gäste nicht unter Druck setzen, Bewertungen in einem Reiseportal zurück zu ziehen. Nachdem der Bansiner Hotelier bereits 2006 einen Urlauber aufgrund seiner Hotelbewertung bei HolidayCheck, dem größten deutschen Meinungsportal für Urlaub, erfolglos verklagte, startete er zwei Jahre später einen weiteren Versuch. Das zweite Urteil ist nun seit wenigen Tagen rechtskräftig. Zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es, da die beiden aus Berlin und Dresden stammenden Gäste zu ihren Bewertungen standen und diese nicht löschen lassen wollten. Streitpunkte waren u.a. Ausführungen über "eine unzureichende Zimmerreinigung" und "inkompetentes Personal an der Rezeption" sowie Rauchgestank im Zimmer. Auch die Titel der Bewertungen "Mehr Schein als Sein" und "Maximal 3 Sterne..." wollte der Hotelier nicht akzeptieren. Das Gericht wies die Klagen zurück mit der Begründung: "Die Äußerungen stellen Werturteile dar, die weit von einer diffamierenden Schmähkritik entfernt und daher von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt sind." Zwar sei eine subjektive, negative Bewertung grundsätzlich dazu geeignet, die Buchungsabsicht eines Lesers zu beeindrucken. Jedoch sei Sinn und Zweck für die User eines Meinungsportals "verschiedene subjektive Bewertungen zu lesen und sich daraus einen eigenen, ebenfalls bewertenden Gesamteindruck zu verschaffen". Dieser Eindruck kann "als Entscheidungsgrundlage für künftige Buchungen dienen". Christine Stegmayer, Justitiarin bei HolidayCheck, zu dem aktuellen Urteil: "Wir freuen uns sehr, dass erneut der legitime Stellenwert von Hotelbewertungen gerichtlich festgestellt wurde." Der Fall Bansin besitzt zum Glück Seltenheitswert. Viele Hoteliers wissen um die Wichtigkeit und den Nutzen des Web 2.0 für ihren Betrieb. Sie treten mit ihren bewertenden Gästen dankbar in den Dialog und nutzen die Möglichkeit bei HolidayCheck, Bewertungen zu kommentieren. Ganz in diesem Sinne befürwortet daher HolidayCheck auch die Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit der Hotellerie. So haben HOTREC und die führenden Hotelbewertungsportale erst jüngst auf Initiative der Hotelverbände in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsame Spielregeln zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Verhinderung missbräuchlicher Hotelbewertungen vereinbart. Hintergrundinformationen HolidayCheck ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum. Hier können Menschen ihre Urlaubserfahrungen mit anderen teilen. Die Schwerpunkte liegen auf den Bewertungen und Fotos ehemaliger Gäste für Hotels sowie auf der Möglichkeit, mit diesen Gästen in direkten Kontakt treten zu können. Mit Hilfe dieses gesammelten Erfahrungsschatzes und den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten kann sich jeder Urlaubsinteressierte selbst beraten. HOTREC ist der Dachverband der Hotels, Restaurants & Cafés in Europa Das Gastgewerbe zählt allein in der Europäischen Union 1,5 Millionen Unternehmen und 8 Millionen Beschäftigte. HOTREC vereinigt 39 nationale Unternehmens- und Arbeitgeberverbände aus 24 europäischen Ländern. Holidaycheck AG Nadja Waldraff Müligässli 1 8598 Bottighofen presse@holidaycheck.de 0041716865013 http://www.holidaycheck.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nadja Waldraff, verantwortlich.

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