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Geheimzahlen einfach merken ...


Von Textakademie GmbH

Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich jeder Bundesbürger im Schnitt rund sechs Geheimzahlen merken muss. Tendenz steigend. Deshalb greifen immer mehr auf fragwürdige Lösungen zurück, um sich möglichst viele Geheimzahlen zu merken. Im Extremfall wird die Geheimzahl sogar direkt auf die EC-Karte notiert. Das ist nicht nur leichtsinnig, sondern auch grob fahrlässig. Eine einfache und sichere Methode, sich PIN-Codes zu merken, ist die Code-Card. Sie "speichert" eine Vielzahl von Geheimzahlen absolut zuverlässig. Ganz ohne technische Ausrüstung. Die Code-Card ist patentrechtlich durch die Erfinderin Claudia Bayerl geschützt und bei der Textakademie erhältlich.
Thumb Mit Logik gegen High-Tech Die Code-Card ist auf der Rückseite einer Visitenkarte abgedruckt - und deshalb immer griffbereit. Durch eine Kombination von Zahlen und Buchstaben wird ein leicht zu bedienendes Verschlüsselungs-System entworfen. Dabei schützt ein einziges, beliebig wählbares Wort bis zu vier PINs zuverlässig. Mit Hilfe des Passwortes kann jede Geheimzahl dann bei Bedarf direkt von der Karte abgelesen werden. Für Unbefugte bleibt es bei einer undurchsichtigen Ziffern-Ansammlung. Effektiv werben Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, gezielt und effektiv auf der Rückseite zu werben. Praktischer Nutzen, Sicherheit und clevere Werbeeffekte werden so vereint. Denn mit jeder PIN-Code-Abfrage ist sofort das eingedruckte Unternehmens-Logo samt Internet-Adresse im Blickfeld. So setzen Unternehmen sanfte Impulse und erinnern stets an ihre Angebote. Über die Code-Card: Wie sie entstand ... Die Code-Card entstand in einer Kreativitätssitzung der Textakademie. Die Fragestellung: "Wie kann die Lebensdauer von Visitenkarten verlängert werden?" Die Antwort: "Indem sie für den Kunden zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel wird." Entstanden ist die Code-Card. Sie bewährt sich nun schon seit vielen Jahren und ist patentrechtlichgeschützt. Nähere Informationen zur Code-Card gibt es hier. Bitte senden Sie uns bei Veröffentlichung zwei Belegexemplare oder den Link zu.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Philipp Wenger, verantwortlich.

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