Fonds-Verluste optimieren - Der Fonds Service der optegra bietet Information und Beratung für Fonds-Initiatoren und Finanzdienstleister
Von optegra Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Besonderheiten bei der Verrechnung von Fondsverlusten durch Gesetzesänderung bei anhaltender wirtschaftlicher Flaute - optegra berät in Fragen zur Fondskonzeption in der aktuellen Wirtschaftskrise und übernimmt Teilaufgaben des Fondsgeschäfts, um Kostensenkungspotentiale zu bieten
KÖLN, 08. Juni 2009 - Sinkende Charterraten bei Schiffen, zwangsliquidierte Policenfonds oder drohender Totalverlust bei US-Immobilienfonds sind nur wenige Beispiele für die derzeit schlechten Nachrichten aus der Fonds-Branche. Und weitere drohen, ob aus Reedereien, Fluggesellschaften oder dem Immobilienbereich. Für Anleger und Initiatoren stellt sich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie im Besonderen angesichts anhaltender Abweichungen von den Renditeprognosen die Frage, ob und wie Verluste aus Beteiligungen steuerlich geltend gemacht werden können beziehungsweise welche Möglichkeiten auf Seiten der Anbieter existieren.
optegra, die Unternehmensgruppe für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Fonds Service, berät Fonds-Manager und -Initiatoren sowie verschiedenste institutionelle Investoren bei der Auflegung, Konzeptionierung und Betreuung geschlossener Fonds und spezieller Anlagegesellschaften.
Aktuell ergeben sich zum Beispiel aufgrund der Abgeltungssteuer auch Änderungen für die Anleger, die auch von den Initiatoren berücksichtigt werden sollten. So sind Verluste aus Fonds jetzt grundsätzlich mit den übrigen Einkünften des Anlegers verrechenbar, entweder im gleichen Jahr oder jahresübergreifend gemäß § 10d EStG. Das Minus kann jetzt unter der Abgeltungssteuer sogar mit Kapitaleinnahmen nach § 20 EStG verrechnet werden. "Aber Ausnahmen bestätigen die Regel", gibt optegra-Fondsspezialist Johannes Nölke zu bedenken: "Schwierig wird es bei Fonds mit Sitz in einem anderen EU-Land sowie Verlusten aus Drittländern wie Asien oder USA und Steuerstundungsmodellen nach §15b EStG. Vor allem bei Schiffsfonds, Immobilienfonds und Leasingfonds sind weitere Besonderheiten zu beachten."
Managing Partner Nölke und sein optegra-Team stellen ihre umfangreichen Erfahrungen im nationalen und internationalen Steuerrecht und den Bereichen Fondsrechnungslegung und Fondskonzeption den Initiatoren und Managements der Fonds zur Verfügung, so dass die Interessen der Initiatoren, des Managements als auch der Anleger gewahrt werden. Aus dem komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld kann sich sonst ohne die spezialisierte Beratung ein hoher personeller und zeitlicher Aufwand ergeben.
Die optegra übernimmt für Ihre Kunden auch Teilaufgaben des Fondsgeschäfts. "Durch die enge Verzahnung zwischen Fondsmanagement, Administration, Steuern und Recht bei uns können sich unsere Kunden auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig Kosten senken. Wir haben die erforderliche Flexibilität, um individuelle Lösungen entwickeln zu können, die auch jetzt in der Krise zu soliden Ergebnissen und guten Zukunftsaussichten für Initiatoren und Anleger führen", erläutert Johannes Nölke.
Gerade die internationalen Rechnungslegungs- und Steuervorschriften sind für viele Fonds-Manager eine Herausforderung. optegra steht ihnen auch in dieser Angelegenheit zur Seite. Und mit den optegra-Fonds-News, die unter www.optegra.de abonniert werden können, bleibt man immer auf dem Laufenden über aktuelle Ereignisse, Entscheidungen und Auswirkungen im Fonds-Geschäft.
optegra Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes Nölke
Universitätsstraße 71
50931 Köln
0221/800508-0
0221/800508-50
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08.06.09
08. Jun 09
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jörn Gleisner, verantwortlich.
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