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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Welche Auswirkungen hat die Steueridentifikationsnummer für Rentner


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Steueridentifikationsnummer. Das Wort ist sperrig und klingt nach Bürokratie. Tatsächlich aber hat es gerade für Rentner eine besondere Bedeutung. Denn unter der elfstelligen Zahl werden alle steuerrelevanten Daten in einer zentralen Datei gespeichert und der Datenaustausch zwischen Finanzamt und Rentenanstalten erleichtert. Der Fiskus wird nun auch automatisch über Rentenbezüge informiert und kann nachrechnen, ob eine Steuerpflicht vorliegt oder nicht – und zwar rückwirkend bis 2005.
Thumb Nach Ansicht der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. könnten Ruheständlern deshalb Steuernachzahlungen ins Haus stehen oder sie werden zumindest aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen – auch wenn sie bisher überzeugt waren, keine Steuern mehr zahlen zu müssen. Das gilt für alle, deren steuerpflichtiges Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt für die Jahre 2005 bis 2008 für Alleinstehende 7.664 Euro, für Ehepaare 15.328 Euro. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt, werden Ende des Jahres alle Rentner in der Bundesrepublik informiert, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Gleichzeitig fragt das Finanzamt nach weiteren Einnahmen wie z. B. Mieteinkünften oder Zinsen, denn diese erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Trotz niedrigerem Rentenbezug kann damit der Grundfreibetrag überschritten werden und die Steuerpflicht eintreten. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät: Zu versteuerndes Einkommen berechnen lassen Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. rät Rentnern, ihr zu versteuerndes Einkommen berechnen zu lassen. Gegebenenfalls können sie jetzt eine Steuererklärung nachträglich einreichen und damit dem Finanzamt zuvorkommen. Der Vorteil: Auch Ruheständler können alle Steuersparmöglichkeiten nutzen, die für Arbeitnehmer gelten. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. lohnt es sich sogar für viele Rentner eine Steuererklärung abzugeben. Das gilt insbesondere, wenn für den Spargroschen von den Banken Kapitalertragsteuer abgezogen wurde. Dieser Abzug fällt meist zu hoch aus, so dass durchaus Erstattungen zu erwarten sind. Wird auch nach der Aufforderung durch das Finanzamt keine Erklärung abgegeben, wird das zu versteuernde Einkommen geschätzt – auf Grundlage der Daten der Rentenanstalten. Individuelle Steuervorteile werden dabei nicht berücksichtigt. Unterstützung erhalten Senioren von Lohnsteuerhilfevereinen wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die im Rahmen einer Mitgliedschaft Rentner und Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um das Thema Steuer beraten und die Erstellung der Steuererklärung übernehmen. Hintergrund: Steueridentifikationsnummer Die Steueridentifikationsnummer haben Ende 2008 alle Steuerzahler erhalten. Nicht nur Arbeitnehmer, auch Rentner und teilweise Kinder haben eine solche elfstellige Zahl zugewiesen bekommen. Sie soll zu Bürokratieabbau beitragen, weil sie ein Leben lang gilt und auch nach Umzug oder Heirat nicht geändert werden muss. Darüber hinaus soll sie gerade beim Thema Rente den notwendigen Datenaustausch zwischen Rentenanstalten und Finanzämtern erleichtern. In naher Zukunft ist geplant, dass die Steueridentifikationsnummer die bisherige Lohnsteuerkarte überflüssig macht. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist sie einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Pressetext zum Download Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen. Kontakt: Gerald Ahlendorf Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Südliche Ringstraße 5c 91126 Schwabach Tel: 09122 / 85688 E-Mail: g.ahlendorf@lohi.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gerald Ahlendorf, verantwortlich.

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