München, 24.06.2009 - Vor dem Hintergrund sich häufender Firmenpleiten sollten Geschäftskunden bestimmte Regeln beachten. Wenn Schuldner des Insolvenzschuldners von der Zahlungsunfähigkeit wissen, sollten sie beispielsweise ihre Leistungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erbringen. Das rät das Unternehmensportal Mittelstandswiki.de. Wird eine Leistung direkt an den Insolvenzschuldner erbracht, entfällt die Pflicht zur Leistung nicht, grundsätzlich muss dann nochmals an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
Wenn Gläubiger Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners haben, sollten sie sich vor dem Abschluss neuer Geschäfte informieren, ob sich das Unternehmen möglicherweise bereits in der Insolvenz befindet. Die Bundesländer haben zu diesem Zweck das Online-Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de eingerichtet, auf dem entsprechende Veröffentlichungen zu finden sind.
Nach einem gestellten Insolvenzantrag sollten die Gläubiger unverzüglich innerhalb der gesetzten Frist ihre Forderungen und Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die eigenen Rechte zu wahren, empfiehlt es sich auch an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen. (Quelle: MittelstandsWiki)
just 4 business GmbH
Thomas Jannot
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24.06.09
24. Jun 09
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