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SEAGATE TECHNOLOGY BEANTRAGT REGISTRIERUNG FÜR GEPLANTEN BÖRSENGANG


Von Seagate Technology

Seagate Technology reichte bei der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission SEC) einen Registrierungsantrag für die Börsenzulassung seines Aktienkapitals ein. Ein Teil der Aktien wird von Seagate Technology ausgegeben und verkauft, ein Teil wird von der Muttergesellschaft als dem verkaufenden Anteilseigner verkauft. Das Unternehmen wird dann an die Börse gehen, wenn die Markbedingungen es zulassen.
Thumb Der Börsengang wird von einem Emmisionskonsortium unter Leitung von Morgan Stanley & Co. Incorporated und Salomon Smith Barney Inc. als gemeinsamen Konsortialführungsmanagern durchgeführt. Goldman, Sachs & Co. und J.P. Morgan Securities Inc. werden als Co-Führung eingesetzt. Bear, Stearns & Co. Inc, Credit Suisse First Boston Corporation, Lehman Brothers Inc., Merrill Lynch, Pierce, Fenner & Smith Incorporated und Thomas Weisel Partners LLC fungieren als Co-Manager. Seagate Technology entwickelt, produziert und liefert robuste Festplatten für Enterprise-, PC- und Unterhaltungselektronik-Anwendungen. Eine Kopie des Emissionsprospektes kann – sobald verfügbar – bei Morgan Stanley, Prospectus Department, 1585 Broadway, New York, NY 10036, USA (Tel: 001- (212) 761-6775) oder Salomon Smith Barney, Brooklyn Army Terminal, 140 58th Street, 8th Floor, Brooklyn, NY 11220, USA (Tel: 001- (718) 765-6732) angefordert werden. Der Registrierungsantrag für die Wertpapiere von Seagate Technology ging bei der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde ein, wurde aber noch nicht vollzogen. Solange die Behörde keine Verkaufsgenehmigung erteilt hat, dürfen die Aktien weder verkauft noch Kaufangebote akzeptiert werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Kaufangebot oder eine Verkaufsaufforderung dar; nicht erlaubt ist außerdem der Handel in all den Staaten und Gerichtsbarkeiten, in denen das Angebot, die Aufforderung oder der Handel von Aktien vor der Registrierung oder der Qualifizierung durch die dort zuständige Börsenaufsicht illegal wäre. circa 2.000 Zeichen Diesen Text können Sie vom Dr. Haffa & Partner Online-Service im WWW direkt auf Ihren Rechner laden: www.haffapartner.de.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ulrike Siegle, Barbara Wankerl, verantwortlich.

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