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EU-Markenschutz - In ganz Europa präsent


Von conovo media GmbH

Thumb Bonn, 25. August 2009 - Der Schritt in europäische Märkte wird immer einfacher. Mithilfe der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen über Ländergrenzen hinweg agieren und in Auslandsmärkte vorstoßen. Durch Neuregelungen ist der europaweite Markenschutz jetzt für die breite Wirtschaft interessant. Unternehmen können von einem vereinfachten Anmeldeverfahren mit geringeren Registrierungskosten profitieren. Zuständig ist das so genannte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien). Der Clou der EU-Markenanmeldung: Der Markenschutz erstreckt sich nicht nur auf alle aktuellen, sondern automatisch auch auf alle zukünftigen EU-Mitgliedstaaten. Das Interesse an der EU-Gemeinschaftsmarke ist hierzulande besonders groß. "18 Prozent aller Neuanmeldungen kommen aus Deutschland", bestätigt Rechtsanwalt Markus Feinendegen von der Wirtschaftskanzlei DHPG. Damit ist Deutschland vor den USA Spitzenreiter. Noch unterschätzen viele Unternehmen die Tragweite von Markenanmeldungen. Tatsächlich gewinnen markenrechtliche Fragen für alle Unternehmen an Relevanz und fordern ein systematisches Vorgehen. Untätigkeit oder vorschnelles Handeln können sich negativ auswirken. "Die markenrechtlichen Neuerungen rufen direkte und indirekte Wettbewerber in ganz Europa auf den Plan", betont DHPG-Rechtsanwalt Feinendegen. "Viele Unternehmen nutzen die europaweite Markenanmeldung strategisch und machen damit erste Marktansprüche geltend." Marken mit europaweiter Geltung gewinnen enorm an Wert, erfordern aber vom Inhaber ein erhöhtes Augenmerk. Die wachsende Zahl von EU-Gemeinschaftsmarken gefährdet die Identität von Marken. Schon bald ist eine Zunahme von markenrechtlichen Konflikten über Ländergrenzen hinweg zu erwarten. Viele Markenkonflikte lassen sich allerdings vermeiden. Schon bei der Anmeldung ist Weitsicht gefragt. Existiert bereits ein entsprechendes Kennzeichen oder besteht Verwechslungsgefahr mit einer etablierten Marke, drohen hohe Kosten. Grundsätzlich gilt: Die ältere Marke schlägt die jüngere Marke. Der "Nachzügler" muss im Extremfall alles stoppen, was er im Bezug auf die Marke bislang unternommen hat. Allein der Rückzug aller Geschäfts- und Marketingunterlagen ist sehr kostspielig, ungeachtet der Imageschäden. Hinzu kommt, dass der Markenverletzer regelmäßig auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Gerade bekannte Marken rufen leicht Nachahmer auf den Plan. Markeninhaber sollten deshalb die Marktentwicklungen aufmerksam verfolgen und die Eintragung von Marken, die Verwechslungsgefahr bergen, abwehren. Nur so bleibt die Markenidentität und -wirkung gewahrt. Der Geltungsbereich von EU-Gemeinschaftsmarken erschwert zwar eine Überwachung, erhöht aber den rechtlichen Handlungsspielraum. "Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsmarke können Unternehmen gegen Produktpiraten bereits im europäischen Ausland vorgehen", unterstreicht DHPG-Rechtsanwalt Feinendegen. EU-Gemeinschaftsmarke konsequent nutzen Wer seine Marke europaweit schützen möchte, sollte systematisch vorgehen. So lassen sich alle Chancen konsequent ausschöpfen. Außerdem ist vorausschauendes Handeln gefragt, um kostspielige Fallstricke zu vermeiden. 1. Prüfung: Ein Name, ein Logo, eine Farbe - all das kann zur Marke werden. Dadurch sind viele markenrechtliche Konflikte vorprogrammiert. Vor der Anmeldung eines neuen Kennzeichens sollte in jedem Fall geprüft werden, ob es bereits identische oder ähnliche Marken gibt. Die Frage "Was ist ähnlich?" ist schwer zu beantworten und erfordert regelmäßig Unterstützung durch Experten. 2. Eintragung: Nicht jede kreative Idee ist als Marke geeignet. Die Marke muss eindeutig identifizierbar sein, d.h. auf ihre Herkunft hinweisen können. Deshalb ist vorab zu definieren, was genau die Marke ausmacht und welche Art von Marke angemeldet wird. Neben Wortmarken, Bildmarken oder Wort-Bild-Kombinationen sind auch Tonfolgen, Formen, Farbtöne und Gerüche schutzfähig. Eine Klärung der Frage "Welche Eintragungsart ist sinnvoll?" ist wichtig. 3. Überwachung: Eine Eintragung beim EU-Markenamt reicht nicht aus, um vor Nachahmern und Produktpiraten gefeit zu sein. Markeninhaber sollten nicht nur das Marktumfeld, sondern auch Registereintragungen auf europäischer Ebene laufend beobachten. Nur so lassen sich Markenverletzungen frühzeitig erkennen. Schließlich trägt das Markenamt ohne nähere Prüfung gleiche oder ähnliche Marken in das Register ein. "Wie lassen sich Markenrechte europaweit überwachen?" wird zur Schlüsselfrage. 4. Schutz: Ländergrenzen erschweren Markeninhabern den Überblick über die eigene Rechtsposition. Bei vielen Markenverstößen ist schnelles Handeln gefragt, um die eigene Rechtsposition zu wahren. Sonst wird womöglich die selbst geschaffene Marke massiv geschwächt. Die Frage "Welche Schutzansprüche sind durchsetzbar?" ist im Vorfeld zu klären. - freie Verwendung bei Quellenangabe, 2 Belege erbeten - Über DHPG: Die DHPG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die DHPG ist mit über 350 Mitarbeitern an sechs Standorten im Rheinland vertreten (Bonn, Bergisch Gladbach, Bornheim, Euskirchen, Gummersbach, Köln). Auch bei wirtschaftsrechtlichen Fragen leisten die Rechtsanwälte der DHPG umfassende und gezielte Unterstützung. Die DHPG ist aktives Mitglied im Netzwerk NEXIA International und stellt mit Dr. Norbert Neu den Chairman. NEXIA International zählt mit über 20.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 600 Büros zu den zehn größten Accounting Networks weltweit. Kontakt: DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Godesberger Allee 125-127 53175 Bonn Telefon: 0228.81000-0 Fax: 0228.81000-20 E-mail: info@dhpg.de www.dhpg.de Pressekontakt: conovo media GmbH Kolumbastr. 5 50667 Köln Telefon: 0221.356860-0 Fax: 0221.356860-55 E-mail: info@conovo.de www.conovo.de


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