PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Erbschaftssteuer Immobilien - Prüfen Sie die Höhe gem. § 198 BewG


Von Rolf Schubert & Partner Sachverständigen-Sozietät Immobilienbewertung

Neues Gesetz ermöglicht Einsparpotential

Nur so viel Erbschaftssteuer auf Immobilien zahlen wie nötig: der Kölner Gutachter Rolf Schubert zeigt in seinem E-Book, wie’s geht.
Thumb Erbschaftssteuer Immobilien - Prüfen Sie die Höhe gem. § 198 BewG. In diesem Jahr werden in Deutschland rund 300.000 Immobilien vererbt – und der Staat verdient mit. Am 1. Januar ist nämlich das neue Erbschaftssteuergesetz in Kraft getreten, das neue Regelungen für die Berechnung vorsieht. In einem großen Teil der Fälle könnte das dazu führen, dass die Erben mit einem Steuerbetrag belegt werden, der dem aktuellen Wert des Hauses oder des Grundstücks nicht entspricht. Der öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliensachverständige Rolf Schubert zeigt hier einen Ausweg: Mit Hilfe eines unabhängigen Gutachtens lassen sich auch wertmindernde Faktoren einbeziehen, so dass der so genannte „Gemeine Wert“ der Immobilie viel zutref-fender erfasst werden kann. Auf diesem Weg lässt sich die Steuerlast der Erben auf die wirklich berechtigte Höhe senken. Solche Gutachten werden allerdings nicht automatisch vom Finanzamt anerkannt, sondern müssen in Form und Inhalt hohen Anforderungen genügen. Was man in einem solchen Fall beachten sollte, hat Rolf Schubert in einem E-Book beschrieben, das sich im Internet kostenlos herunterladen lässt. Gleichzeitig bietet er eine Möglichkeit, durch einen Vorab-Check prüfen zu lassen, ob die geerbte Immobilie auch eine solche Bewertungsdifferenz aufweist. Alles Weitere dazu erfahren Sie unter www.erbschaftssteuer-immobilien.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Rolf Schubert , verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 193 Wörter, 1403 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!