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Für die schweren Fälle - die Privathaftpflichtversicherung


Von IAK GmbH

Die Haftpflichtversicherung reguliert so ziemlich jeden Schaden. Doch es gibt Ausnahmen, über die man sich informieren muss.
Thumb Jeder kennt die Privathaftpflichtversicherung und doch ist diese noch lange nicht Bestandteil der Absicherung aller Personen und Haushalte in Deutschland. Nach einer Umfrage vom Stiftung Finanztest im Sommer 2008 hat sich herausgestellt, dass rund 30 Prozent aller Haushalte nicht mit einer Privathaftpflichtversicherung ausgestattet sind. Dabei ist diese Versicherung von höchster Bedeutung, wenn es darum geht, Schäden gegenüber Dritten regulieren zu können. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht in Deutschland grundsätzlich die Verpflichtung, verursachte Schäden zu erstatten. Und dennoch gehört die Privathaftpflichtversicherung nicht zu den Pflichtversicherungen. Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie hier: http//:www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html Bei der Privathaftpflichtversicherung muss aber der Versicherte darauf achten, dass bestimmte Schadensereignisse nicht in deren Bereich fallen. So ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer versichert, aber Schäden die in Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges stehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ausgenommen sind hier Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h oder andere Kraftfahrzeuge mit bis 6 km/h. Wenn ein Schaden durch ein Kraftfahrzeug verursacht wird, darf der Auslöser hierfür nicht der Gebrauch des Kraftfahrzeuges sein. Ein Beispiel: Der auf den Fahrer wartende Beifahrer betätigt die Zündung, um sich eine Zigarette anzuzünden. Das Auto wird versehentlich gestartet und "springt" dadurch gegen ein weiteres parkendes Fahrzeug. Auch beim Sport muss man sehr wohl darauf achten, in welche Rolle man sich begibt. Sind z. B. Schäden, die der Versicherte als Sportler verursacht, abgedeckt, so gelten bei manchen sportlichen Aktivitäten andere Maßstäbe. Der Jogger, der stürzt und in der Folge einen Unfall verursacht, genießt den Versicherungsschutz. Anders hingegen sieht es bei der Ausübung der Jagd als Sport aus oder bei Rennsportveranstaltungen mit Pferd oder Fahrrad. Für diese Bereiche erfolgt im Schadensfall keine Deckung durch die Privathaftpflichtversicherung. Haustiere sind im gewissen Umfang in der Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert. Allerdings wird bei größeren Haustieren eine separate Versicherung für Hund oder Pferd notwendig. Denn hier geht von den Tieren eine größere Gefährdung aus, die den Rahmen von kleineren Haustieren wie Nager, Katzen oder Vögel deutlich übersteigt. Hier sollte jeder Halter sich Gedanken über eine Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung machen. Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen@iakgmbh.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.

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