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Die selbst genutzte Immobilie bleibt vom Staat unangetastet


Von K.O.M. Concept GmbH

Union und FDP haben sich darauf geeinigt, das so genannte Schonvermögen von Hartz IV Empfängern heraufzusetzen

Der Vorstoß der neuen Regierungskoalition, künftig das sog. Schonvermögen von Hartz IV-Empfängern zu erhöhen und selbst genutzte Immobilien nicht mehr anzutasten, ist nicht nur ein Geschenk an die heute Bedürftigen, es ist auch an deutliches Signal an die Beschäftigten, deren Hausbaupläne und Altervorsorgekonzepte damit besser abgesichert sind.
Thumb Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die Spitzen von Union und FDP zu Beginn ihrer Koalitionsverhandlungen das Wahlvolk mit einem Geschenk an die Hartz IV Empfänger hierzulande überraschen würden. Wohl keiner; andererseits dürfte es sich hierbei sicherlich um die zur Zeit am wenigsten strittigen Punkte der zukünftigen Koalitionspartner handeln. Hartz IV Empfänger dürfen nach den Plänen der zukünftigen Regierung deutlich höhere Vermögenswerte besitzen, ohne daß damit ihr Anspruch auf staatliche Leistungen verlorengeht. Wie so oft spielt hier sicherlich auch ein Kalkül in Richtung Imagegewinn eine Rolle, der vor allem der FDP zu Gute kommen dürfte, hat man doch gerade wegen ihrer Beteiligung an der neuen Regierung vom Beginn einer Zeit der sozialen Kälte in Deutschland gesprochen. Mit dem jetzigen Vorstoß wird vor allem beabsichtigt, „fundamentale Ungerechtigkeiten im Hartz IV System“ abzuschaffen, die - nebenbei bemerkt - auch zunehmend die Gerichte hierzulande beschäftigen. Im Kern geht es um die Heraufsetzung des Schonvermögens der Hartz IV Empfänger, das sich nunmehr von 250,- auf 750,- Euro pro Lebensjahr verdreifacht, eine Maßnahme, die sich allerdings eher an die noch arbeitende Bevölkerung richtet. Denn hier wird ein Signal gesetzt: für den Arbeitnehmer soll sich das Sparen für das Alter lohnen und er soll nicht bei Langzeitarbeitslosigkeit seine gesamte Vorsorge wieder verlieren. In diesen Kontext passt auch der Beschluss, die selbst genutzte Immobilie nunmehr komplett vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Dieser Vorschlag soll insbesondere den Bürgern die Entscheidung, eine eigene Immobilie zu erwerben, erleichtern, ist doch diese Form der Altersvorsorge immer noch die sicherste und krisenfesteste überhaupt. Der dritte Punkt ist eigentlich der einzige, der dem aktuell vom ALG II abhängigen Bürger hilft, nämlich die Erweiterung der Zuverdienstmöglichkeiten. Doch ausgerechnet hier gibt es noch keine konkreten Zahlen, lediglich die Aussage von FDP Generalsekretär Dirk Niebel, dass sich „Arbeit wieder lohnen muss“, was letztlich auch auf alles und jeden passen würde. Fazit Immerhin ein unerwarteter und mutiger Vorstoß der neuen Koalitionspartner. Was davon letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Sicher dürfte der Schutz der selbst genutzten Immobilie vor dem Zugriff des Staates sein. Ein Grund mehr also, sich bei der eigenen Altersvorsorge stärker auf diesem Feld zu engagieren. Bei entsprechend guter Beratung und Bauaufklärung, wie sie durch die K.O.M. Concept seit diesem Jahr angeboten wird, ist man da auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


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