Schwarze Liste macht unlautere Geschäftspraktiken für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter
Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) realisiert die EU-Richtlinie 2005|29|EG und baut das Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht aus. Dadurch wird höhere Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Durch die überarbeiteten und verbesserten Richtlinien des Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Die Novellierung forciert gegenüber den früheren Richtlinien einen deutlich achtsameren Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C). In der Schwarze Liste sind 30 gesetzeswidrige geschäftliche Handlungen notiert, die Verbraucherrechte klarer und transparenter macht. Wird gegen einen dieser Punkte verstoßen liegt immer eine unzulässige Handlung vor. Unter Absätzen wie beispielsweise Versprechen, die man nicht halten kann oder will, Verbraucher täuschen oder Getarnte Werbung werden die neu geregelten Tatbestände konkretisiert.
Des Weiteren wird in der Gesetzesnovellierung größtenteils auf die Unterscheidung der Verhältnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmern (B2B) verzichtet. Das bedeutet, dass das Wettbewerbsrecht einheitlich für Kunden- als auch Geschäftsbeziehungen gilt und die Neuregelung gleichermaßen Verbraucher als auch Marktteilnehmer betrifft. Bei Verstößen gegen unzulässige Handlungen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Sabine Schleinig von der Frankfurter Kundenkommunikationsagentur OMEGO vertritt eine klare Unternehmensphilosophie: Wahrheit verkauft sich am Besten! Die Kommunikation ist die Schnittstelle und Herzschlagader des Kundendienstes. Qualität, Expansion und beständige Existenzsicherung sind nur zu erreichen, wenn die Forderung der Menschen nach Ehrlichkeit und Verbindlichkeit gewürdigt und diesem entsprochen wird. Diesen Grundsätzen müssen sich nun viele Unternehmen anschließen.
Firmenportrait:
OMEGO KG aus Frankfurt am Main ist ein gewachsenes und inhabergeführtes Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand. Als Dienstleister und Service-Factory steht OMEGO für qualitativ hochwertige Kundenbetreuung und leistungsstarke Prozessunterstützung im Bereich Business Process Outsourcing. Der unternehmerische Fokus liegt in der Übernahme von standardisierten Geschäftsprozessen bis hin zu mehrstufigen Unternehmensfunktionen. BPO - Business Partner OMEGO betreut seit nunmehr 20 Jahren branchenübergreifend Geschäftskunden aus dem Mittelstand sowie eine Reihe von international aufgestellten Konzernen.
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19.10.09
19. Okt 09
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