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Lehman-Zertifikate: Kreditinstitute bieten Vergleiche an!


Von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Vor einem Jahr ging die US-Amerikanische Investmentbank Lehman-Brothers in die Insolvenz. Durch diese Pleite wurden nicht nur Milliardenwerte vernichtet, sondern auch ca. 50.000 deutsche Anleger, die ihr Geld in Zertifikaten von Lehman-Brothers angelegt hatten, wurden auf einen Schlag mit dem Totalverlust ihrer Anlagen konfrontiert.
Thumb Zwischenzeitlich haben diverse Landgerichte zugunsten von Lehman-Anlegern geurteilt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. verweist aktuell auf eine Entscheidung des LG Hamburg vom 01.07.2009 gegen die dort beklagte Sparkasse (Urteil vom 01.07.2009 zum Az.: 325 O 22/09, nicht rechtskräftig). Der dortigen, sicherheitsorientierten Klägerin wurden von einem Bankmitarbeiter der Sparkasse Lehman-Brothers-Zertifikate verkauft, und zwar die „Bull Express Garant Anleihe“, welche am 26.10.2007 ausgegeben wurde und am 26.10.2011 endfällig sein sollte. Neben dem erhobenen Vorwurf, der Bankberater habe die Klägerin nicht darüber aufgeklärt, dass sie das Emittentenrisiko und das Risiko des Ausfalls der Garantiegeberin, der Lehman-Brothers-Holding Inc. zu tragen habe, machte die dort klagende Anlegerin der Sparkasse vor allem zum Vorwurf, nicht über die Höhe der Handelsspanne aufgeklärt worden zu sein. Zu Recht – das LG Hamburg stellte in vorbezeichneter Entscheidung klar, dass die Verpflichtung zur Offenlegung der für die Bank zu erzielenden Handelsspanne die Aufklärung darüber umfasst, dass die Bank eine Handelsspanne realisieren würde. Daneben ist ein Kreditinstitut auch verpflichtet, die Höhe der erwarteten Handelsspanne (Höhe der Provision) darzulegen. „Richtigerweise geht das LG Hamburg davon aus, die beklagte Bank sei zur Offenlegung der Handelsspanne verpflichtet gewesen, war sie vornehmlich daran interessiert, möglichst viele der Zertifikate, die sie von Lehman-Brothers in großem Umfang erworben hatte, an Kunden abzusetzen. Dies begründet den Interessenkonflikt des Kreditinstituts, weshalb es für die Offenbarungspflicht nicht darauf ankommt, ob die Handelsspanne in ihrer konkreten Höhe geeignet ist, einen Interessenkonflikt bei der Beratung auszulösen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Zwischenzeitlich reagierten namhafte Kreditinstitute, welche sich noch vor ca. einem halben Jahr vehement gegen eine vergleichsweise Lösung wehrten, mit Vergleichsangebote an ihre Kunden. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, lässt die Sparkasse Hannover ihren Kunden im Kulanzwege Angebote von bis zu 75% der Schadenssumme anbieten“. Doch auch ein Vergleichsangebot muss fachkundig überprüft werden, muss im Vergleichswege u.a. eine ausdrückliche Regelung dahingehend getroffen werden, ob die wertlosen Zertifikate im Besitz der Anleger verbleiben oder nicht“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Diese weist auch auf die drohende Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche in zahlreichen Fällen hin. Nachdem zwischenzeitlich mehr als ein Jahr seit der Insolvenz des US-Amerikanischen Investmenthauses Lehman-Brothers vergangen ist, drohen in den kommenden Monaten die Ansprüche vieler Anleger auf Schadensersatz gegen die beratenden Banken zu verjähren. Die Vertrauensanwälte des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. raten deshalb nach wie vor jedem Lehman-Anleger, seinen Sachverhalt zeitnah von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, wobei der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. auf seine grundsätzliche kostenfreie Erstbewertung hinweist. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet zudem bis Jahresende kostenlose Informationsveranstaltungen an, und zwar am 06.11.2009 in Stuttgart ab 14:00 Uhr im Best Western Hotel Ketterer, am 11.11.2009 in Leipzig ab 16:00 Uhr im Best Western Premier Victor´s Residenz-Hotel Leipzig, am 13.11.2009 in Köln ab 14:00 Uhr im Mercure Hotel Köln Airport, am 20.11.2009 in Nürnberg ab 14:00 Uhr im Süd-West-Park Hotel, am 27.11.2009 in Frankfurt ab 14:00 Uhr im Leonardo Hotel Frankfurt-Airport, am 04.12.2009 in München ab 14:00 Uhr, Wolfratshauser Str. 80 am 05.12.2009 in Hamburg ab 14:00 Uhr im Mercure Hotel Hamburg Airport, am 11.12.2009 in Berlin ab 14:00 Uhr im Best Western Premier Hotel am Borsigturm Betriebs GmbH und am 18.12.2009 in Hannover ab 14:00 Uhr im Maritim Airport Hotel Hannover. Dort wird zu den aktuellen Gerichtsentscheidungen sowie zu den Erfolgsaussichten von Zertifikatsgeschädigten gegenüber Banken informiert werden. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung haben, dann bitten wir unbedingt um vorherige Anmeldung. Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Bettina Wittmann, verantwortlich.

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