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Wege aus der Unternehmenskrise


Von proCon treuHand GmbH

Der Sanierungs-Split

Thumb Die einsetzende Konjunkturerholung zeigt bei einigen Unternehmen ein dramatisches Bild. Zwar könnten wieder ausreichende Erträge erwirtschaftet werden, aber die noch vorhandene Liquidität reicht nicht einmal mehr aus, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Was tun? 1. Neues Kapital Die Aufnahme von Fremdkapital in dieser Situation ist zumindest für kleine mittelständische Unternehmen unrealistisch. Das gilt auch unter Einbeziehung von Fördermitteln, die genau für diesen Fall nicht bereitstehen. 2. Gläubigervergleiche Die einzige Möglichkeit, eine Liquiditätskrise schnell und aus eigener Kraft zu überwinden, ist der Abschluss von Stundungs- und Verzichtsvereinbarungen mit den Gläubigern. Sie sind regelmässig die einzige Möglichkeit, eine Insolvenz zu vermeiden, wovon wiederum auch die Gläubiger profitieren, da Insolvenzquoten sich typischerweise gegen 0 bewegen. 3. Der Sanierungs-Split Die Chancen für einen Vergleichsabschluss erhöhen sich deutlich, wenn der Unternehmer gleichzeitig eine Betriebsaufspaltung durchführt, also das operative Geschäft mit Firmennamen, Kundenbeziehungen usw., in eine eigenständige Betriebsgesellschaft einbringt. Wie bei jeder Betriebsaufspaltung gibt es auch beim Sanierungs-Split eine Kooperation zwischen Betriebs- und Besitzgesellschaft, aber es gibt keine Haftung der Betriebsgesellschaft für die Altschulden. 4. Die Insolvenz Der grosse Vorteil eines Sanierungs-Split zeigt sich dann, wenn der Vergleich scheitert und eine Insolvenz unvermeidlich ist. In diesem Fall werden die Betriebsgesellschaft und damit das operative Geschäft nicht in die Insolvenz einbezogen und können zur Grundlage eines umfassenden NeuStarts werden. Die Durchführung eines Sanierungs-Splits in einer Krise erfordert eine vorübergehende Treuhandfunktion, um die Kriterien des Gläubigerschutzes einzuhalten. Als Treuhandunternehmen gewährleisten wir diesen Schutz und ermöglichen zudem als unabhängige Sanierer den erfolgreichen Abschluss von Gläubigervergleichen.

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