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Health Basics ++ Websites & Portale für Ärzte und Heilberufe: Gestaltungsfreiheit oder rechtliche Enge?


Von Health Basics GmbH & Co. KG

Health Basics ++ Ärztehomepages: Weite Gestaltungsfreiheit oder rechtlich enger Rahmen?

Eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen bestimmt die Ausgestaltung von Homepages und Internet-Portalen. Für Ärzte gelten sowohl die Vorgaben des Gestzgebers, als auch Berufsstand-spezifische Regelungen.
Thumb Health Basics ++ Ärztehomepages: Weite Gestaltungsfreiheit oder rechtlich enger Rahmen? Telemediengesetz: Das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) gibt die rechtlichen Anforderungen für Homepages vor. Das TMG sieht beispielsweise ein Impressum und Datenschutzbestimmungen für jede Internetseite vor. Das TMG findet somit auch Anwendung bei Ärztehomepages. Berufsordnung der Ärzte: Die Berufsordnung der Ärzte (BOÄ) untersagt den Ärzten, berufswidrige sowie anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung auf ihren Homepages zu schalten. Erlaubt sind hingegen sachliche, berufsbezogene Informationen wie beispielsweise die Angabe von Titeln und Qualifikationen, bzw. Tätigkeitsschwerpunkte oder organisatorische Hinweise. Heilmittelwerbegesetz: Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Heilmittel, bzw. Heilverfahren regelt das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dieses verbietet irreführende Werbung gleichsam wie Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel und Laienwerbung. Reklame für Arzneimittel gegen bestimmte Indikatoren ist nur in Fachkreisen erlaubt. Zudem müssen bei Werbemaßnahmen notwendige Pflichtangaben angeführt werden. Werbung oder Information? ++ Eine Gradwanderung Bei so engen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es schwierig, den Grad zwischen Werbung und Information zu finden. Erschwerend kommt eben hinzu, dass Ärztehomepages neben den gängigen Rechtsvorschriften noch speziellen, berufsspezifischen Vorgaben unterliegen. Falsche Angaben stellen in jedem Fall einen Rechtsverstoß dar; Urteile verschiedener Gerichtsinstanzen haben rechtliche Bestimmungen weiter ausgelegt (Bsp.: sachliches Werbebild im Arztkittel zulässig, aber keine außergewöhnliche Darstellung von Selbstverständlichkeiten). Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.health-basics.eu Health Basics GmbH & Co. KG ++ www.health-basics.eu ++ Unser Unternehmen versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren. arzneimittel.de - ... einfach gesund beraten! ++ www.arzneimittel.de ++ Das Informationsportal rund um Arzneimittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung, Homöopathie und Naturheilkunde ++ arzneimittel.de vereint die Vorzüge eines kostenlosen Informationsportals zum einen mit einer integrierten Web2.0-Gesundheitscommunity und zum anderen mit der Bestellmöglichkeit rezeptfreier Medikamente über unsere Partnerapotheke Luitpold Apotheke Bad Steben. JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ++ www.juravendis.de ++ ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts ++ www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!


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