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Rechtsschutzversicherung: Arbeitsrecht und Wirtschaftkrise verursachen hohe Kosten


Von IAK GmbH

Der Baustein Arbeitsrecht in der Rechtsschutzversicherung muss immer häufiger in Anspruch genommen werden.
Thumb Die Wirtschaftskrise zieht auch im Versicherungsbereich weite Kreise. Viele Angestellte und Arbeiter haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen mit dem Bestandteil Arbeitsrecht, um sich bei ungerechtfertigten Maßnahmen oder Kündigungen durch den Arbeitgeber rechtlich vertreten lassen zu können. Bedingt durch die Vielzahl der Kündigungen, die wegen der wirtschaftlichen Krise ausgesprochen werden, sind die Versicherungsgesellschaften im Bereich Rechtsschutzversicherung immer häufiger gefordert. Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html Vielfach in der Diskussion war der Fall der Sekretärinnen, denen nach jahrzehntelanger Tätigkeit gekündigt wurde, weil sie sich am Buffet des Arbeitgebers für eine Veranstaltung bei den Frikadellen bedient haben. Oft sind es Kleinigkeiten, die die Kündigung oder zumindest eine Abmahnung auslösen können. Die Rechtsschutzversicherung soll dem Arbeitnehmer helfen, ungerechtfertigte Maßnahmen seitens des Arbeitgebers abzuwehren. Aufgrund der Diskussion um die "Frikadellen-Kündigung" sind viele Fragen offen: Welches Verhalten des Arbeitnehmers kann zu einer Kündigung führen? Wenn der Chef Kekse für seinen Besuch bereitgestellt hat, darf auch keiner davon naschen. Denn hier handelt es sich bereits um einen Diebstahl, der nicht in der Höhe des Wertes festgemacht werden kann. Ebenso tabu sind Kugelschreiber, Büroklammern oder einige Blätter Papier, die man mehr oder weniger achtlos mitnimmt. Auch hier ist der Vertrauensbruch genug Grund für eine Kündigung. Oftmals denkt man gar nicht daran: Das Handy ist leer und wird im Laufe des Tages im Büro aufgeladen. Mit einem solchen Fall musste sich das Arbeitsgericht Oberhausen auseinandersetzen. Die Kündigung wurde zwar zurückgenommen, aber im Vorfeld muss der Arbeitnehmer bei Unklarheiten schon genau fragen, was er darf und was er nicht darf. Bildquelle: Freelancer0111, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen@iakgmbh.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.

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