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Notfallbehandlung bei Rauchgasvergiftung eingestellt


Von Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V.

Die medizinisch oftmals sinnvolle Behandlung von Rauchgasopfern mit hyperbarer Sauerstofftherapie HBO ist in Deutschland nicht mehr gesichert. In Wiesbaden und Frankfurt wird diese Notfallbehandlung eingestellt. Der Verband Deutscher Druckkammerzentren (VDD) e.V. appelliert an Krankenkassen und Krankenhäusern die Finanzierung bei ambulanten Notfällen zu regeln.
Thumb Traunstein, 30. Dezember 2009 - Die Rhein-Main-Taunus Druckkammern in Wiesbaden und Frankfurt stellen die Notfallbehandlung von Rauchgasopfern ein. Das in der Notfallbehandlung erfahrene und aktive Druckkammerzentrum hat hohe Außenstände bei Krankenkassen und Kliniken und wurde aus wirtschaftlichen Gründen zu diesem Schritt gezwungen. Der Hessische Rundfunk hat im Fernsehen HR 3 darüber berichtet: http://www.hbo-rmt.de/m/video/091214_hessenschau Rasche Behandlung in einer Druckkammer lebensrettend Bei einer Rauchgasvergiftung kann die rasche Behandlung in einer Druckkammer lebensrettend sein. Zur Vermeidung von Spätschäden ist sie unerlässlich. Doch die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich seit einigen Monaten, die Kosten für die 24-Stunden-Bereitschaft und die Behandlung zu tragen. Bei einer Rauchgasvergiftung (Kohlenmonoxidvergiftung) ist höchste Eile bei der Behandlung geboten, denn Kohlenmonoxid blockiert innerhalb der Zellen den Sauerstofftransport. Spätere gesundheitliche Schädigung durch eine Rauchgasvergiftung vermeiden Noch nach Wochen und Monaten können sich Spätfolgen einer Rauchgas- bzw. CO2-Vergiftung wie Lähmungen, Gedächtnisstörungen, Verhaltensänderungen, Kopfschmerz oder Schwindel bemerkbar machen. Diese Spätfolgen sind in anerkannten Studien bewiesen. Um dies zu verhindern, werden Patienten mit einer Rauchgasvergiftung in der Druckkammer mit medizinisch reinem Sauerstoff behandelt. Das giftige Kohlenmonoxid wird so schneller aus dem Körper des Patienten "ausgewaschen". Berufsgenossenschaften zahlen, Krankenkassen und Kliniken nicht Das Verfahren der Druckkammerbehandlung wird von den gewerblichen Berufsgenossenschaften beim Vorliegen einer Rauchgasvergiftung als zwingend erforderliche Therapie angesehen. Auch für die Vergiftungszentralen gilt die Druckkammertherapie nach Rauchgasvergiftung als medizinisch erforderlich. Unhaltbarer Zustand "Fakt ist leider, dass eine ambulante Notfallbehandlung, also ohne stationäre begleitende Behandlung von der Krankenkasse nicht bezahlt wird und andererseits dem Krankenhaus bei einer stationären Behandlung die nötigen Mittel für die zusätzliche Behandlung von Rauchgasopfern in der Druckkammer nicht bewilligt werden", schildert Dr. med. Christian Heiden, Vorstand des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren die aktuelle Situation. "Die Haltung ist unklug, da sie vermeidbares menschliches Leid verursacht und unkalkulierbare spätere Behandlungskosten nach sich ziehen kann", so Heiden. Gespräche sind dringend "Wir werden in Kürze Kontakt mit den Krankenkassen und den behandelnden Krankenhäusern aufnehmen. Gesundheit ist ein zu hohes Gut, mit dem man nicht beliebig umspringen sollte", betont Christian Heiden. "Der Verband Deutscher Druckkammerzentren ist jederzeit zu einem Gespräch bereit". Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. Dr. med. Christian Heiden Cuno-Niggel-Str. 3 83278 Traunstein geschaeftsstelle@vdd-hbo.de 0861/15967 http://www.vdd-hbo.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. med. Christian Heiden, verantwortlich.

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