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Meins! Wie man als Selbstständiger seine Ideen schützt


Von ZEITGEISTatwork

Thumb Sich vor Ideenklau zu schützen ist noch schwieriger als sich vor der Schweinegrippe zu schützen. Denn Ideen gehören dem Ideengeber erstaunlicherweise nicht. Und das, obwohl eine clevere Idee schon so manchen Menschen reich und berühmt gemacht hat. Gerade Selbstständige leben davon, sich und ihr Produkt immer wieder neu zu erfinden. Nur indem sie Dinge testen und etwas Neues ausprobieren, können sie auf Dauer bestehen. Umso schwieriger, wenn der eigene Geistesblitz urheberrechtlich nicht geschützt werden kann. Nicht selten wandert ein guter Einfall daher aus Angst vor möglicher Konkurrenz in die Schublade statt auf den Markt. Kluge und erfolgreiche Geschäftsleute wissen deshalb, dass nichts so effektiv ist, wie seine Idee so schnell wie möglich umzusetzen oder bestehende Ideen kreativ weiterzuentwickeln. Es gilt: Eine gute Idee ist, was man draus macht! Zwar schützt das Urheberrecht nicht die Idee selbst, aber die darauf basierenden Werke wie zum Beispiel Bücher, Melodien oder Computerprogramme dürfen immerhin nicht ungestraft kopiert werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Patentgesetz: Patente werden ausschließlich für (insbesondere technische) Erfindungen ausgestellt, die gewerblich nutzbar sind. „Pläne, Regeln und Verfahren für [...] geschäftliche Tätigkeiten“ sind dagegen ausdrücklich keine Erfindungen im Sinne des Patentgesetzes. Auch Werbeideen genießen keinen Urheberrechtsschutz und für Werbeslogans existiert ebenfalls nur ein eingeschränkter Rechtsschutz. Insgesamt muss man sich also von Fall zu Fall gut informieren, was rechtlich zulässig und was verboten ist. In Projektverträgen ist beispielsweise meist ein Passus enthalten, das dem Kunden die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen Programmen, Patenten etc. zuspricht, die der Freiberufler während der Vertragslaufzeit erstellt hat. Gerade weil es recht schwierig ist einen Schutz für geistiges Eigentum zu erhalten, der Selbstständige aber häufig mit seiner Idee in Vorleistung treten muss, um mit dem Kunden ins Geschäft zu kommen, sind folgende Regeln hilfreich: • In einigen Fällen lohnt es sich vor dem Gespräch eine Verschwiegenheitsklausel aufzusetzen. Hiermit kann der Gesprächspartner in die Pflicht genommen werden über das Vorhaben Stillschweigen zu bewahren und kommt an dem wahren „Erfinder“ nicht mehr ganz so spielerisch vorbei. Je konkreter die Klausel das wirkliche Vorhaben abbildet, desto besser. Auch wenn eine Verschwiegenheitsklausel keine Garantie ist, so verleiht sie dennoch dem eigenen Anliegen Nachdruck: Der Gegenüber spürt, dass man nicht so schnell bereit ist, sich die Wurst vom Teller nehmen zu lassen. • Gesprächspartner gut auszuwählen: Einen vertrauensvollen Gesprächspartner kann man ausfindig machen, in dem man sich Referenzen über ihn einholt. Stufen andere Partner ihn als vertrauenswürdig ein, so hat man selbst auch gute Karten, nicht an einen Wolf im Schafspelz zu geraten. • Nur soviel von der Idee Preis geben wie unbedingt notwendig: Geben Sie wenn möglich nicht die ganze Idee preis, sondern skizzieren Sie diese so grob wie möglich. Auf diese Weise ist es deutlich schwieriger, diese ohne Sie umzusetzen. • Kreis der Mitwisser begrenzt halten: Schweigen Sie über Ihre Idee, dann spricht sie sich auch nicht herum. Es gilt: Die Zunge ist ein guter Diener, aber ein schlechter Herr und Meister. • Der Konkurrenz immer einen Schritt voraus sein: Arbeiten Sie konsequent an der Verbesserung Ihrer Ideen, denn schon ein kleiner Vorsprung kann manchmal einen großen Marktvorteil bedeuten. • Nicht von Nachahmungen entmutigen lassen: Betrachten Sie eine Kopie als Kompliment, das Sie darin bestärkt, auf dem richtigen Weg zu sein. Und zum Trost: Selbst wenn eine gute Idee kopierbar ist, wer sie zuerst hatte, wird nicht vergessen: Oder erinnern Sie sich noch an die zweite Mondlandung?


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nicole Okaj, verantwortlich.

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