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Betriebskostenabrechnung darf fotokopiert werden


Von Unister Media GmbH

Belegeinsicht rechtfertigt Vervielfältigung der Belege

Thumb Wenn die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten landet, müssen sich die Mieter häufig durch mehrere Seiten kämpfen und genau lesen, um die einzelnen Posten nachvollziehen zu können. Nicht selten treten dann beim Mieter Zweifel auf, sodass er um eine Einsicht in die Abrechnungen beim Vermieter bittet. Welche Rechte er dann bei solch einem Gespräch hat, erklärt das Immobilienportal www.myimmo.de. Im konkreten Fall war ein Mieter mit seinem Fotoapparat zu einem Gespräch mit dem Vermieter gekommen, bei dem die aktuelle Betriebskostenabrechnung besprochen werden sollte. Der Mieter wollte die Belege der Betriebskostenabrechnung fotografieren, um anhand der Bilder in Ruhe daheim die Unterlagen durchzugehen und zu überprüfen, ob für seine Wohnung (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung) die richtigen Beträge verbucht wurden. Der Hauseigentümer wiederum verwehrte ihm diesen Wunsch, woraufhin der Mieter seinen Anspruch auf Belegeinsicht verletzt sah. Der Fall wurde im Amtsgericht München verhandelt, welches dem Kläger recht gab. Demnach entspräche das Fotografieren der Belege lediglich einer modernen Art der Mitschrift. Da es erlaubt sei, Notizen während eines solchen Gespräches zu machen, sei es ebenso erlaubt, sich dabei moderner und üblicher Technik zu bedienen. So dürften Belege problemlos kopiert, gescannt oder fotografiert werden, da bei einer derartigen Vervielfältigung weder Schäden an den Dokumenten noch Kosten für den Vermieter entstehen. Weitere Informationen: http://news.myimmo.de/fotokopien-von-betriebskostenabrechnungen-rechtens/3271.html Kontakt: Lisa Neumann Unister GmbH Barfußgässchen 12 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister-gmbh.de Die Unister GmbH betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de, sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Lisa Neumann, verantwortlich.

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