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Wichtige Details rund um die Rechtsschutzversicherung


Von IAK GmbH

Wenn es zum Streitfall kommt, trifft man nicht selten auf einen Kontrahenten, der eine Rechtsschutzversicherung hat. Wer hat vor Gericht dann den längeren Atem?
Thumb In Deutschland wird viel und häufig gestritten, die Gerichte kommen vor lauter Arbeit kaum noch nach. Häufig geht es um das Arbeitsrecht, denn in Zeiten der Wirtschaftskrise stehen betriebsbedingte Kündigen auf der Tagesordnung. Was dabei zu beachten ist und noch weitere Tipps zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html In der Rechtsschutzversicherung gilt immer zu beachten, wer überhaupt versichert ist. Gerade in der Familienrechtsschutzversicherung kommen häufig Fragen zu diesem Bereich auf. Mitversichert werden können Kinder nur über die Eltern. Das Kammergericht Berlin hat sich in der Vergangenheit mit der Problematik auseinandergesetzt. Nach der Auffassung des Gerichts haben Enkelkinder also keinen Versicherungsschutz über die Rechtsschutzversicherung der Großeltern. Kann ich den Anwalt wechseln, wenn ich mit der Arbeitsweise unzufrieden bin? Dieses ist eine häufig gestellte Frage. Natürlich kann jederzeit der Rechtsanwalt gewechselt werden, doch die entstehenden Mehrkosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht mehr übernommen. Objektiv gesehen müssen triftige Gründe für einen solchen Wechsel vorliegen, etwa, wenn der Rechtsanwalt verstirbt dauerhaft erkrankt ist oder ihm die Zulassung entzogen wurde. Die Kosten für den Wechsel gehen also zunächst zulasten des Versicherungsnehmers. Diese können nur dann herausgeholt werden, wenn eine Schadensersatzforderung gegenüber dem alten Anwalt Aussicht auf Erfolg hat. Im Arbeitsrecht kommt es zu vielen Streitfällen und zu hohen Kosten in der Rechtsschutzversicherung. Daher drängen viele Gesellschaften den Versicherungsnehmer dazu, sofort den Klageweg zu bestreiten. Denn bei einer Klage fallen weniger Kosten an, als wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich versucht, für seinen Mandanten das Beste herauszuholen. Dabei sind aber viele der ausgesprochenen Kündigungen formal so dermaßen falsch, dass auch ohne den Klageweg das Problem aus der Welt geschaffen wird. Dabei fallen wiederum weniger Kosten an, als auf dem Klageweg. Dieser Meinung hat sich auch das Amtsgericht Essen-Borbeck angeschlossen. Es kam zu der Auffassung, dass eine Rechtsschutzversicherung sehr wohl auch die Kosten für das außergerichtliche Vorgehen im Falle einer Kündigung bezahlen muss. Im Zweifelsfall hilft der Kontakt mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, bevor der Rechtsanwalt aufgesucht wird. Dabei haben die Rechtsschutzversicherer die Beiträge in den letzten drei Jahren deutlich erhöht, der Umfang der Leistungen ist aber annähernd gleich geblieben. Es gibt auch über die Rechtsschutzversicherung keinen Rund-um-Schutz, denn im Bereich der Geldanlagen bieten die meisten Gesellschaften keinen Schutz, auch die Kosten für Scheidungs- und Unterhaltsstreitigkeiten werden kaum von den Versicherungen übernommen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte der tatsächliche Bedarf genau geprüft werden, je nach Inhalt oder Selbstbehalt und anderen Tarifmerkmalen lassen sich die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung deutlich senken. Bildquelle: Jan von Böckel, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen@iakgmbh.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de


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