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Von Makrolog GmbH

Mit über 55.000 online abrufbaren Gesetzen und Vorschriften startet das Rechtsportal in eine neue Dimension der Bereitstellung von Rechtsinformationen.
Thumb Unter der Adresse http://www.recht.makrolog.de bietet die Makrolog GmbH seit Anfang Mai 2001 neben dem Bundesgesetzblatt Teil I und II auch beide Teile des Bundessteuerblattes sowie Verkündungsblätter aus 15 Bundesländern online an. Damit kommt Makrolog dem Wunsch vieler Institutionen und Wirtschaftsunternehmen entgegen, die ein solches umfassendes Angebot von staatlicher Seite bislang vermissen. Sämtliche Verkündungsblätter können als Faksimile abgerufen und ausgedruckt werden. Neben einer Aufschlagefunktion bietet die umfassende Datenbank eine Volltextsuche über alle Inhaltsverzeichnisse. Ein kompaktes, einfach zu installierendes Plugin ermöglicht die unkomplizierte Nutzung der täglich aktualisierten Datenbank. Ob professioneller Rechtsanwender oder interessierter Laie, verschiedene Angebotsmodelle ermöglichen es, die Datenbank ganz nach den individuellen Bedürfnissen zu nutzen. Über 55.000 Gesetze und Verordnungen sind bereits online. Unterdessen forciert Makrolog den weiteren Ausbau des Angebots an Rechtsinformationen im Internet. So werden die Archive um die vergangenen Jahrzehnte ergänzt - das Bundesgesetzblatt Teil I und II steht schon jetzt lückenlos bis zurück zum Jahr 1949 zur Verfügung. Weitere Inhalte werden folgen. Ein besonderes Highlight im Informationsangebot von "Recht für Deutschland" ist die Benachrichtigung über Rechtsetzungsakte per E-Mail. Hier kann der Nutzer genau die Rechtsgebiete auswählen, die ihn interessieren. Mit einem Klick auf den Link in der E-Mail gelangt er zur Faksimileseite des betreffenden Verkündungsblattes.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Susanne Müller-Grote, verantwortlich.

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