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KGAL-Fonds 107 - schlechte Entwicklung von Anfang an absehbar: Welche Rechte haben die Anleger?


Von Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.

Der KGAL-Fonds 107 produzierte mit dem Geld Deutscher Anleger den Kinofilm "Mission: Impossible II". Der Film wurde ein großer Erfolg. Der Fond steht trotz des erfolgreichen Films schlechter da als prospektiert. Das Nachsehen haben soweit die Anleger - das muss aber nicht so bleiben.
Thumb BERLIN.Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (AAA) hat den Medienfonds KGAL 107 kritisch analysiert und sieht erhebliche Transparenzprobleme: Das von den Anlegern aufgebrachte Gesamtinvestitionsvolumen lag bei 273.250.000 DM. Der Erfolg des Films schlägt sich bei denselben jedoch nicht nieder: Bislang sind den deutschen Anlegern nur die garantierten Erlöse zugeflossen, kein Cent mehr. Ganz im Gegenteil - statt liquide Ausschüttungen zu erhalten, müssen die Anleger in erheblicher Höhe Steuern nachzahlen. Erneut ein Fall von "stupid German money"? Die Gewinne bleiben in den USA, bleibt der Schaden dafür in Deutschland? Hierzu macht die Geschäftsführung für die Zukunft keine Angaben. Das müssen die Anleger aber nicht hinnehmen! Unter der Flagge des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA), haben sich bereits etwa 750 Anleger der KGAL-Fonds vereinigt. Der AAA ist der größte deutsche Anlegerschutzverein im Bereich geschlossener Fonds und vertritt zusammen mit den Initiatoren anderer Fonds über 2.500 Medienfonds-Anleger. Anwaltlich begleitet wird diese Zeichnergruppe von der Anwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel aus Berlin. AAA und Schirp & Kollegen - das ist ein bewährter Verbund, der bereits die Fonds der Bankgesellschaft "geknackt" und Zahlungen des Landes Berlin in Höhe von 1,8 Mrd. EURO erwirkt hat, der aber auch an den VIP-Vergleichen maßgeblich beteiligt war. Die inhaltlichen Recherchen der Experten des AAA sowie der Rechtsanwälte von Schirp & Kollegen ergeben ein klares Bild: In den Prospekten sind nach Meinung der Experten entscheidende Fehler enthalten: 1. "Mit der Initiatorin KGAL verbundene Unternehmen haben am Fonds verdient, ohne dass dies im Prospekt dargestellt worden wäre." 2. "Die Anleger konnten dem Prospekt nicht entnehmen, dass weniger als die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals tatsächlich in die Filmproduktion fließt." 3. "Der Prospekt stellt die Erlösverteilungsabreden mit dem Vertriebspartner des Films falsch dar. Der Fonds bekommt weniger als prospektiert." 4. "Die steuerlichen Risiken wurden im Prospekt nicht hinreichend deutlich dargestellt, obwohl sie von Anfang an bestanden." 5. "Das aufklärungsrelevante Risiko der Inanspruchnahme der Anleger durch die Gläubiger wurde nicht verständlich erklärt." Soweit die Expertenmeinungen. Von den Verantwortlichen fordern Anlegerschutzverein sowie Schirp & Kollegen nunmehr einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung, bis die Verfahren vor den Finanzgerichten abgeschlossen sind. Denn erst wenn fest steht, ob die Steuervorteile des Fonds erhalten bleiben, steht auch die Höhe des Schadens der Anleger fest. Die Verjährung bis dahin zu hemmen, stellt eine Geste dar, die nichts kostet und Vertrauen schafft. Ohne Einredeverzicht hingegen, drohen die Schadensersatzansprüche der Anleger bereits vor Klärung der Steuerfragen zum Ende dieses Jahres zu verjähren - die Klageerhebung wäre mithin zwingende Folge. Sollten von der Initiatorin keine positiven Signale gesetzt werden, geht der Streit vor Gericht weiter. "Wenn keine zufriedenstellende Einigung erzielt wird, werden wir die Rechte unserer Mandanten gerichtlich durchsetzen", so Anne Wenzelewski (Rechtsanwältin bei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel). Neben dem Einredeverzicht erwarten Kanzlei und Anlegerschutzverein ferner eine verbindliche Auskunft der Geschäftsleitung darüber, ob und in welcher Höhe die Anleger noch Übererlöse aus der Verwertung des Films erwarten können. Solange kämpfen die Experten des AAA an der Steuerfront weiter. Für die Mitglieder wurde die Einzelbekanntgabe der Bescheide gemäß § 183 AO beantragt und erhalten. Denn die Mitglieder des AAA wollen selbst Herren der Steuerverfahren sein und dies nicht in der "black box" der Initiatoren belassen. Inhaltlich halten sich die AAA-Experten aber noch bedeckt, um die laufenden Auseinandersetzungen nicht zu belasten. Dazu Tibet Neusel, Partner bei Schirp & Kollegen, der die steuerliche Aufarbeitung der Fonds betreut: "Natürlich ist der Sinneswandel der bayrischen Behörden eines Rechtsstaats unwürdig. Aber: Auch die Initiatorin muss sich fragen lassen, ob sie daneben nicht auch selbst Fehler gemacht hat. Wir haben dazu eine sehr dezidierte Meinung. Diese Meinung werden wir aber bis auf weiteres ausschließlich mit der Initiatorin und den Finanzbehörden diskutieren - und natürlich mit unseren Mitgliedern und Mandanten. Die interessierte Öffentlichkeit darf sich jedenfalls noch auf einige Überraschungen gefasst machen". Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: - Anne Wenzelewski und Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwälte bei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, Tel. 030-3276170, e-mail anne.wenzelewski@ssma.de und schirp@ssma.de; - Kerstin Kondert und Thomas Lippert, Vorstandsmitglieder des AAA, Tel. 030-31519340, e-mail kondert@aktionsbund.de und lippert@aktionsbund.de Ansprechpartner: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin Telefon: 030 - 315 193 40 Telfax: 030 - 315 193 420 E-Mail: office@aktionsbund.de Web: www.aktionsbund.de Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. Thomas Lippert Dorotheenstraße 3 10117 Berlin 030-31519340 www.aktionsbund.de Pressekontakt: Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz Thomas Lippert Dorotheenstraße 3 10117 Berlin presse@aktionsbund.de 030/31519340 http://www.aktionsbund.de


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