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Börsenlexikon: Die a-la-hausse-Strategie


Von Unister Media GmbH

Spekulieren auf steigende Kurse

Thumb Wenn Kurse über längere Zeit steigen, spricht man an der Börse vom „Hausse“ oder Bullenmarkt. Anleger, die eine a-la-hausse-Handelsstrategie verfolgen, kaufen Wertpapiere mit dem Ziel, sie zu einem späteren Zeitpunkt mit Gewinn zu verkaufen. Eine weitere Möglichkeit ist, Call Optionen zu kaufen oder Put Optionen zu verkaufen. Das Börsenportal www.boersennews.de erklärt den Unterschied. Generell wird zwischen europäischen und amerikanischen Optionen unterschieden. Während europäische Optionen nur zum Ende der Laufzeit ausgeführt werden, können amerikanische noch während der Laufzeit getätigt werden. Bei einer Call Option (http://www.boersennews.de/lexikon/begriff/call-option/295) hat der Käufer das Recht, einen Basiswert zum vorher festgelegten, sogenannten Ausübungspreis zu kaufen. Bei Ausübung des Calls verpflichtet sich also der Verkäufer, den Basiswert zu diesem Preis zu verkaufen. Im Gegenzug erhält er vom Käufer eine Optionsprämie. Am konkreten Beispiel sähe das so aus: Ein Anleger erwirbt eine Call Option auf eine Aktie – Laufzeit: drei Monate. Der Ausübungspreis beträgt 100 Euro, die Optionsprämie 5 Euro. Steigt die Aktie im genannten Zeitraum nicht über 100 Euro, verfällt der Call und der Anleger erleidet einen Verlust von 5 Euro. Steigt sie dagegen über 105 Euro, erzielt er Gewinn. Bei einem Aktienkurs von 125 Euro wären das 20 Euro. In diesem Fall würde der Investor die Aktie für 100 Euro beim Aktieninhaber kaufen und anschließend am Kassamarkt für ihren tatsächlichen Wert – 125 Euro – verkaufen. Der erzielbare Gewinn für den Anleger sowie das Verlustrisiko des Verkäufers ist somit quasi unbegrenzt. Das Gegenstück ist die Put Option. Hier wird dem Käufer garantiert, das Basisobjekt zum festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer der Put-Option dazu, den Basiswert zum festgelegten Zeitpunkt zum Ausübungspreis wieder zurück zu kaufen. Demzufolge wird der Put nur ausgeführt, wenn der Ausübungspreis über dem Kassapreis liegt. Auch hier ein Beispiel: Eine für 100 Euro notierte Aktie wird von einem Investor als überbewertet betrachtet, woraufhin er eine Put Option kauft. Sie räumt ihm ein Verkaufsrecht zum Ausübungspreis von 100 Euro ein, wofür er eine Optionsprämie von 5 Euro zahlt. Fällt die Aktie auf 80 Euro, erzielt der Anleger einen Gewinn von 15 Euro. Er kauft also die Aktie für 80 Euro am Kassamarkt und verkauft sie wieder für 100 Euro an den Verkäufer der Put Option. Weitere Informationen rund um das Thema Börse: http://www.boersennews.de/lexikon Kontakt: Lisa Neumann Unister Media GmbH Barfußgässchen 12 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister-media.de Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Medienportale wie www.news.de und www.boersennews.de, die auch branchenübergreifend Verbraucherinformationen aus dem Reisebereich für www.ab-in-den-urlaub.de und www.preisvergleich.de und dem Finanz- und Versicherungsbereich für www.kredit.de, www.geld.de, www.versicherungen.de und www.private-krankenversicherung.de liefern.


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