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Schleupen AG und Stadtwerke Schüttorf entwickeln neues Modell zur Herstellung von Prozessidentität


Von Schleupen AG

BNetzA erklärt "abweichendes Datenaustauschformat" nach Tenor 5 GPKE und Tenor 3 GeLi Gas als regelkonform

BNetzA erklärt "abweichendes Datenaustauschformat" nach Tenor 5 GPKE und Tenor 3 GeLi Gas als regelkonform Die Schonfrist zur Herstellung von Prozessidentität entsprechend der Vorgaben von GPKE und GeLi Gas endet zum 30. September 2010. ...
Thumb Die Schonfrist zur Herstellung von Prozessidentität entsprechend der Vorgaben von GPKE und GeLi Gas endet zum 30. September 2010. Nicht alle Unternehmen der Strom- und Gaswirtschaft haben sich bisher für eine vollständige Entflechtung entschieden. Einige Entscheider ziehen auch die Ausnahmeregelung nach Tenor 5 GPKE beziehungsweise Tenor 3 GeLi Gas als sinnvoll in Erwägung. Hier gibt es jetzt neben bekannten Modellen, wie etwa dem "Abrechnungsmodell" als Dienstleistungsangebot eine weitere, von der Bundesnetzagentur als regelkonform erklärte Umsetzungsalternative: die organisatorische Lösung unter Verwendung eines "abweichenden Datenaustauschformates". Dieses Modell wurde von den Stadtwerken Schüttorf, einer Rechtsanwaltssozietät und Schleupen gemeinsam entwickelt und umgesetzt. "Wir wollten an dem Gedanken des integrierten Unternehmens festhalten. Mit dem ?abweichenden Datenaustauschformat" haben wir ein neues, einfaches Modell entwickelt, das wirtschaftlicher als das ?Abrechnungsmodell" und gleichzeitig weniger risikobehaftet ist", so Bernhard Weinberg, Geschäftsführer der Stadtwerke Schüttorf. Zur Anwendung der Ausnahmeregelung nach Tenor 5 GPKE und Tenor 3 GeLi Gas gab es bisher bereits das bekannte "Abrechnungsmodell" als Dienstleistungsangebot. Zur Umsetzung einer diskriminierungsfreien Marktkommunikation werden bei einem Anbieterwechsel dabei die im integrierten System von den Vorgaben abweichenden Prozesse wie Stammdatenänderung und Zählerstandsübermittlung als Dienstleistung angeboten. Hierzu sind bei Annahme des Angebots durch einen externen Lieferanten systemerweiternde Maßnahmen erforderlich. Aber die Frage, ob die anfallenden Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden können, wird abschließend erst auf rechtlicher Ebene geklärt werden können. Auch die Stadtwerke Schüttorf haben sich kritische Fragen wie diese gestellt. "Als lokaler Versorger haben wir viele Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Lieferanten, die lediglich über den Preis argumentieren", beschreibt Bernhard Weinberg die Motivation, ein eigenes Umsetzungsmodell zu entwickeln. Gemeinsam mit Wibke Reimann, Fachanwältin mit dem Schwerpunkt Energierecht bei der Anwaltssozietät Bethge.Reimann.Stari in Berlin, sowie Sascha Reif, Geschäftsfeldentwickler bei der Schleupen AG, wurde die Idee des "abweichenden Datenaustausches" geboren. Bei dieser organisatorischen Lösung werden die marktkommunikationsrelevanten Daten für die vom integrierten Vertrieb belieferten Kunden direkt vom Vertrieb und nicht mehr vom Netzbetreiber im System erfasst. Hierzu schickt der Netzbetreiber beispielsweise bei der Turnusablesung eine eMail mit allen relevanten Informationen an den Lieferanten und organisiert seine Touren so, dass sowohl der eigene als auch der externe Lieferant die für diesen Prozess notwendigen Daten erhält, z.B. in Form einer MDE-Datei. Der zeitliche Informationsvorsprung des eigenen Vertriebes bei einer direkten Datenerfassung des Netzbetreibers im integrierten System wird somit behoben. Gemeinsam mit dem Rechenzentrum rku.it, die Schüttorf betreuen, wurde die IT-Umsetzung mit Schleupen.CS realisiert. Um Rechtssicherheit zu gewinnen, wurde dieses Modell von Hartmut Klokkers, kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Schüttorf, mit Unterstützung aller weiteren Beteiligten schließlich der Bundesnetzagentur in der Beschlusskammer 6 - unter Einbeziehung der Beschlusskammer 7 - vorgestellt. Per 11. Mai 2010 hat die BNetzA dieses Konzept des abweichenden Datenaustausches dann auch als markt- und regelkonformes Modell anerkannt. Die Beratungstochter VISOS hat dazu in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Bethge.Reimann.Stari (Berlin) ein Beratungspaket geschnürt, das interessierten Versorgern einen Überblick über diese Modelle, deren rechtliche Bewertung, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung sowie die Abwägung der Vor- und Nachteile im Kontext der Prozessorganisation gibt. Damit werden die Handlungsoptionen herausgearbeitet, so dass die Unternehmen das für sie jeweils geeignete "Tenormodell" und die optimale Umsetzungsvariante festlegen können. Anwender von Schleupen.CS haben somit alle Entscheidungsoptionen - von der vollständigen Entflechtung bis hin zu verschiedenen, nach Tenor 5 bzw. 3 abweichenden Modellen -, um eine für das jeweilige Unternehmen regelkonforme, rechtssichere, aber auch wirtschaftliche Lösung zur Herstellung von Prozessidentität zu finden. Schleupen AG Martina Nawrocki Albert-Einstein-Str. 7 31515 Wunstorf 05031 9631 1410 www.schleupen.de Pressekontakt: Press´n´Relations GmbH Uwe Pagel Magirusstr. 33 89077 Ulm ulm@press-n-relations.de 0731/96287-29 http://www.press-n-relations.de


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