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Placebo-Politik gegen Call Center-Terror


Von NeueNachricht

Bundesnetzagentur wünscht sich mehr Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden

Thumb Bonn/Berlin - Nach dem Ansinnen des Verbraucherschutzministeriums sollten die Verbraucher endlich vom Call Center-Terror befreit werden. Entsprechende Gesetze wurden verändert, saftige Bußgelder eingeführt und die Kontrollen über die Bundesnetzagentur verschärft. Kaltanrufe, Warteschleifen, mangelhafter Hotline-Service, Rufnummern-Unterdrückung und telefonische „Sie haben gewonnen"-Abzocke sollten der Vergangenheit angehören. Leider sieht die Realität anders aus: Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung fällt die Bilanz der Bundesnetzagentur ernüchternd aus. In einem internen Bericht an den politischen Beirat der Bonner Behörde, der aus Abgeordneten des Bundestages und der Länder besteht, wird die Einrichtung von Sonderstaatsanwaltschaften vorgeschlagen. Das berichtet die FAZ. Ein Sprecher der Netzagentur bestätigte gegenüber NeueNachricht die Existenz des Berichtes. Ein besonderes Ärgernis sei die neue Welle von Telefongewinn-Versprechen. Noch am selben Tag, an dem die ersten massiven Verbraucherbeschwerden eingingen, hat die Netzagentur reagiert und die sofortige Abschaltung der Rufnummer eines Anbieters in Turin angeordnet. In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets oder von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau Lara Stern die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen. Das Ganze laufe wie beim Hase-und-Igel-Gleichnis ab. Auch wenn es zur Abschaltung und zum Inkassoverbot komme, scheine sich das unseriöse Telefongeschäft trotzdem zu lohnen, da wohl vor dem Eingriff der Aufsichtsbehörde genügend Verbraucher auf den Betrug hereinfallen. Gerade die jüngsten Wellen zeigten, dass die Betrüger „mit erheblicher krimineller Energie" und im großen Stil zu Werke gingen. Eine Strafverfolgung müssten sie trotzdem bisher kaum befürchten. „Die Netzagentur wirft der Staatsanwaltschaft und der Polizei vor, das Ausmaß völlig zu unterschätzen. Sogar wenn der Anfangsverdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs oder einer anderen Straftat bestehe, würden Verfahren vorschnell eingestellt oder wieder an die Netzagentur abgegeben. So auch bei den großen Betrugswellen in diesem Jahr - mit Begründungen, die die Netzagentur ‚in keinem Fall‘ nachvollziehen kann", so die FAZ. Eine Strafverfolgung, aber auch die Vollstreckung von Geldbußen, scheitere häufig schon daran, dass die Hintermänner im Ausland sitzen und für deutsche Behörden kaum erreichbar seien. Häufig werden die Rufnummern auch über Briefkastenfirmen angemeldet, um die Identität zu verschleiern. Das war allerdings vielen Branchenkennern schon bei der Beratung der Gesetzesnovelle klar. „Die werden ihr ‚Geschäftsmodell' so abändern, dass sie entweder Abmahnungen und Strafen einkalkulieren oder ihren Geschäftssitz und Firmenstruktur so aufsetzen, das man ihnen nicht an die Wäsche kann", warnte Jens Klemann, Geschäftsführer von Strateco und Mitinitiator des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus. Auch die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Kaltanrufen mit Rufnummernunterdrückung wundern den Call Center-Fachmann nicht. Die Androhung von hohen Bußgeldern bis zu 500.000 Euro sei nichts wert, wenn man den Vollzug nicht sicherstellen könne. Auch das sei problemlos im Ausland zu organisieren. Über das Bußgeld bekomme ein Geschäftsführer einer verschachtelten Konstruktion von verschiedenen Limited-Gesellschaften, die über mehrere Länder verteilt ist, einen Lachanfall. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften sei in der Praxis sehr schnell an Grenzen gestoßen. Ein Verbraucher könne schlechterdings den Hotline-Detektiv spielen nach dem Motto „Wie lüfte ich in fünf Minuten die Identität eines Call-Center-Agenten". Wer es noch schaffe, sich den Gewerberegisterauszug faxen zu lassen, sei prädestiniert für das Bundesverdienstkreuz. Mit Placebo-Politik könne man gegen die Telefon-Abzocker nichts ausrichten.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christian Stegmüller, verantwortlich.

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