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Rechtsschutzversicherung - die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz


Von IAK GmbH

Viele Arbeitnehmer verfügen über eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeits-Rechtsschutz, da bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei, unabhängig vom Ausgang, ihre Kosten selber tragen muss.

Viele Arbeitnehmer verfügen über eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeits-Rechtsschutz, da bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei, unabhängig vom Ausgang, ihre Kosten selber tragen muss. ...
Thumb In Zeiten der Wirtschaftskrise geht es manchem Arbeitnehmer an den Kragen: Betriebe müssen sparen und das geschieht in vielen Fällen über den Abbau von Personal. Aber auch ungerechte Behandlungen am Arbeitsplatz lösen oftmals Rechtsstreitigkeiten aus. Vor dem Arbeitsgericht enden viele Fälle. Zwar muss jede Partei die eigenen Kosten selber tragen, doch dieses ist für viele Bürger schon ein zu hohes Kostenrisiko, um die Wahrnehmung der eigenen Interessen zu verfolgen. Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html In § 2 der allgemeinen Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung wird festgehalten, welche Leistungsarten versichert sind. Unter Arbeits-Rechtsschutz versteht man die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstlich- oder versorgungsrechtlicher Ansprüche. In seiner Firma gilt Herr Franken als zuverlässiger Mitarbeiter unter den Kollegen. Er hat sich beruflich anders orientiert und verlässt die Firma zum Jahresende. Sein Vorgesetzter entbindet ihn von den bisher ausgeführten Tätigkeiten, da Herr Franken auch vertrauliche Dinge in der Firma bearbeitet hat. Deshalb muss er fortan Telefonbücher und Postleitzahlenverhältnisse in den Computer eingeben. Und dabei wird er auch noch überwacht, sein Vorgesetzter steht oftmals mehr als eine halbe Stunde hinter ihm und beobachtet die Eingabetätigkeit. Herr Franken ist natürlich sauer und meldet sich immer häufiger krank. Da versucht man Herr Franken nun mit der fristlosen Kündigung eher loszuwerden. Zu Unrecht, wie das zuständige Arbeitsgericht entscheidet, denn wenn jemand seinen Angestellten schikaniert, wie in diesem Fall, darf man sich über einen häufigen Krankenstand nicht wundern. In vielen anderen Fällen endet ein Arbeitsverhältnis nicht selten vor dem Arbeitsgericht. Streitigkeiten um eine Kündigung sind an der Tagesordnung, aber auch Differenzen bei einem bestehenden Arbeitsverhältnisses kommen häufig vor, etwa bei der Versetzung innerhalb der Firma in eine minderwertige Tätigkeit oder eine negative Beurteilung in der Personalakte. Oftmals lassen sich die Streitfälle auch außergerichtlich klären. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, wird sich zuerst über seinem Anwalt mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen. Schwieriger ist es, wenn sich beide Parteien nicht einigen können und der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht landet. Auch hier erfüllt die Rechtsschutzversicherung den wichtigen Bestand der Absicherung anfallender Kosten, denn ansonsten würde sich so manch ein Arbeitnehmer den Weg zum Gericht sparen, weil er die Kosten aus eigener Tasche nicht aufbringen kann. Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen-iakgmbh@t-online.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.

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