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DGHS weist auf Notwendigkeit von Patientenverfügungen hin


Von Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist laut BGH-Urteil nicht strafbar, wenn dies dem Patientenwillen entspricht.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organi-sation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestim-mungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patien-tenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden. \r\n
Thumb (dgpd Augsburg und Berlin) Anlässlich des nun in schriftlicher Form vorliegenden Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe, das am 25. Juni 2010 im Prozess gegen RA W. Putz gesprochen wurde (2 StR 454/09), weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. auf die Notwendigkeit der Erstellung einer kompetenten Patientenver-fügung hin: Mit einer eindeutigen Patientenverfügung, die sich sowohl gegen als auch für eine lebenserhaltende Therapie aussprechen kann, wie sie in dieser Form nur die DGHS entwickelt hat, lässt sich der Patientenwille für alle Situationen sinnvoll und sicher dokumentierten. Ausdrücklich argumentiert der BGH in seiner Begründung, dass das seit 1. September 2009 geltende Patientenverfügungsgesetz Rechts- und Verhaltenssicherheit für Ärzte, Pflegende und den Patienten geschaffen habe. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden. Vertiefende Informationen zum Fall, der vor dem BGH im Juni 2010 verhandelt wurde, finden Sie auf der Seite www.humanesleben-humanessterben.de (Interviews mit Rechtsanwalt Wolfgang Putz, HLS 2010-3, sowie ein Interview mit dem früheren BGH-Vorsitzenden Klaus Kutzer, HLS 2010-3, und eine zutreffende Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz, HLS 2009-4). Die DGHS-Pressemappe finden Sie unter www.dghs.de, Service / Presse. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben - Humanes Sterben", die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden, nehmen zudem Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck und Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz zu Einzelfragen bei Patientenverfügungen Stellung. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. Wega Wetzel Kronenstr. 4 10117 Berlin wega.wetzel@dghs.de 030-21222337-22 http://www.dghs.de


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