Privathaftpflicht: regelmäßig den Versicherungsschutz prüfen
Von IAK GmbH
Mit der Privathaftpflicht ist es wie mit vielen anderen Versicherungen. Einmal abgeschlossen, wandern die Unterlagen in den Ordner nach hinten in den Schrank. Dabei gibt es oftmals Anlass zur Aktualisierung des individuellen Versicherungsschutzes.
Mit der Privathaftpflicht ist es wie mit vielen anderen Versicherungen. Einmal abgeschlossen, wandern die Unterlagen in den Ordner nach hinten in den Schrank. Dabei gibt es oftmals Anlass zur Aktualisierung des individuellen Versicherungsschutzes. ...
In unserem Lebensbereich ist die Privathaftpflicht eigentlich eine der wichtigsten Versicherungen. Wenn wir einem Dritten einen Schaden zufügen, haften wir dafür, so die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir stehen also in der Wiedergutmachungspflicht, diese erfolgt in der Regel auf finanzieller Basis. In manchen Fällen lässt sich so ein Schaden gerade noch aus der eigenen Tasche bezahlen. Was aber, wenn die Schadensersatzleistung vierstellige Summen erreicht? Dann hilft nur noch der Schutz der Privathaftpflicht.
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Damit der Schutz der Privathaftpflicht auch im vollen Umfang greift, muss man seine Versicherung regelmäßig auf die aktuellen Lebensbedingungen anpassen. Denn neue Lebensumstände, die noch nicht im Versicherungsschutz Bestand haben, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Eine mögliche Konstellation ist z. B. der gemeinsame Bezug der ersten Wohnung. Haben beide Partner eine Privathaftpflicht? Welche kann gekündigt werden und in welcher muss nun der Partner neu aufgenommen werden? Dieses gilt es zu berücksichtigen.
In manchen Fällen wurde die Privathaftpflicht schon vor mehr als zehn oder zwanzig Jahren abgeschlossen. Zu der Zeit waren die Versicherungssummen noch ganz anders gestaltet als heute. Übersteigt ein Haftpflichtschaden nun den "alten" Versicherungsschutz, so bleibt der Versicherungsnehmer auf einem großen Teil der Kosten sitzen. Das ist vor allem dann kritisch, wenn ein Personenschaden eine lebenslange Invaliditätsleistung vorsieht. Dann muss die Privathaftpflicht auch nur, gemessen an der Höhe der Versicherungssumme, nur anteilig zahlen.
Sind Mietsachschäden Bestandteil der Versicherung? Wenn nicht, sollten diese schnell ergänzt werden, sofern man Mieter einer Wohnung ist. Denn auch dort kann es zu Schäden kommen, die der Vermieter in Regress stellen kann. Beispiele gibt es hier genug, etwa eine beschädigte Duschkabine oder zerkratze Parkett- oder Laminatböden. Auch über den Einschluss der Forderungsausfalldeckung sollte man sich Gedanken machen. Nicht jeder Haushalt in Deutschland verfügt über eine Privathaftpflicht. Die Forderungsausfalldeckung in der eigenen Privathaftpflicht ist eine Art Ersatz für die nicht vorhandene Privathaftpflicht des Schädigers. Ohne diese Ausfalldeckung kann der Geschädigte nämlich auf seinen entstandenen Kosten sitzen bleiben.
Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de
IAK GmbH
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20.08.2010
20. Aug 2010
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.
Pressemitteilungstext: 330 Wörter, 2681 Zeichen. Artikel reklamieren
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