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Steuer-Rechtsschutz


Von Rödel OHG

Bei Streit mit Behörden: Mit dem Steuer-Rechtsschutz Ansprüche einklagen

Thumb Landen Auseinandersetzungen mit Behörden, wie etwa der Streit um die Steuererklärung, vor Gericht, dann kann das für Betroffene eine hohe finanzielle Belastung werden. Eine finanzielle Absicherung gegen solche Widrigkeiten bietet der Steuerrechtsschutz. Finanzamt erkennt außergewöhnliche Belastung nicht an „Die Steuererklärung – alle Jahre wieder", seufzt Gisela H. und macht sich an die Arbeit. Doch dieses Mal sollte die Angelegenheit nicht so reibungslos verlaufen. Denn Gisela H. hatte im vergangenen Jahr auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall: Danach war ihr Wagen fast schrottreif, beim Aufprall schlug sie sich zu allem Übel noch drei Zähne aus. Autoreparaturkosten und der Eigenanteil an den Zahnersatzkosten addierten sich auf stolze 18.540 Euro. Da war die eiserne Reserve im Haushaltsbudget schnell aufgebraucht. Zum Glück weiß Gisela H., dass sie diese Kosten im Rahmen ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann. Doch in ihrem Fall erkennt das Finanzamt die Positionen nicht an und erstattet ihr insgesamt einen weitaus geringeren Betrag. Gisela H. ist wütend und erhebt sofort Einspruch. Doch der Fiskus bleibt hart und erlässt erneut eine ablehnende Entscheidung. Was soll Gisela H. nun tun? Sie fühlt sich im Recht, aber jetzt noch Geld für einen Anwalt aufbringen? Mit Steuer-Rechtsschutz den Anspruch gerichtlich einfordern Mit einem Steuer-Rechtsschutz kann Gisela H. ihren Anspruch ohne finanzielles Risiko gerichtlich einfordern. Er trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Dieses gilt nicht nur für die Geltendmachung von Zahlungen aus der Steuererklärung, sondern u.a. auch für Abgaben, Kfz-Steuer oder Zölle. Die Leistungsart Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ist z.B. bei der Allianz eingebunden in die Produkte: - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige - Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige - Verkehrs-Rechtsschutz - Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Weitere Infos unter Link: http://www.rödel-ohg.de.Sven Rödel Geschäftsführer


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sven Rödel, verantwortlich.

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