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Immovaria GmbH: Grundsteuer


Von Immovaria GmbH

Bei Baudenkmälern Erlass der Grundsteuer möglich so die Immovaria GmbH
Thumb Nürnberg - Doch das ist nicht der einzige Vorteil eines Objekts unter Denkmalschutz so die Experten der Immovaria GmbH weiter. Eigentümer profitieren vor allem von erheblichen Steuervorteilen, wenn das Objekt nach den Vorgaben des Denkmalschutzes saniert wird, so die Meinung der Immovaria GmbH. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz. Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Bei allen Fragen rund um die Grundsteuer und den damit verbundenen Sparmöglichkeiten stehen die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein Rechtsanspruch so die Meinung der Immovaria GmbH. Eine weitere Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein. Nach Meinung der Immovaria GmbH werden Denkmal-Immobilien Grundsätzlich anders bewertet als herkömmliche Objekte. Die besonderen wertmindernden Auswirkungen des Denkmalschutzes als Konsequent der Erhaltungspflicht und des Veränderungsverbots an der bestehenden Bausubstanz werden pauschal durch einen Abschlag am Grundstückswert berücksichtigt so die Immovaria GmbH. Das hat eine Senkung der Grundsteuer zur Folge. Sie ist davon abhängig, ob das komplette Objekt unter Denkmalschutz steht oder nur ein Teil. Ein komplett denkmalgeschütztes Objekt kann in der Regel einen Abschlag von in der Regel 5 Prozent der Grundsteuer bringen. Die Anträge auf Erlass bzw. Senkung der Grundsteuer müssen fristgerecht gestellt werden. Auch hierbei stehen die Experten der Immovaria GmbH beratend zur Seite. Der Vorteil von Baudenkmälern liegt aber weniger in der Senkung oder dem Erlass der Grundsteuer sondern an Einkommensteuer-Ersparnissen: Kapitalanleger, die ihr Baudenkmal vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Vorteile des EstG für Eigennutzer sind, die Sanierungskosten über 10 Jahre mit Steuervorteilen zu je 9 Prozent steuerlich geltend zu machen. Die Immovaria GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermarktung hochwertiger Bestandsimmobilien spezialisiert hat. Dabei konzentriert sich die Immovaria GmbH auf die Projektierung von Mehrfamilienhäusern. Der Schwerpunkt liegt auf Gründerzeithäusern und Wohnensembles der sechziger und siebziger Jahre bis hin zu attraktiven Neubauten, die an Mieter, Kapitalanleger und Eigennutzer verkauft werden. Das Hauptgeschäftsfeld der Immovaria GmbH liegt im Refurbishment von Bestandsimmobilien, d.h. in der Fortentwicklung und der Modernisierung von Wohnraum. Dabei vermarktet die Immovaria GmbH nur in guten und sehr guten Lagen der deutschen Großstädte und behauptet sich seit Jahren erfolgreich auf dem Immobilienmarkt. Des Weiteren projektiert die Immovaria GmbH auch deutschlandweit Bestandsimmobilien mit außergewöhnlichem Renditepotenzial, prüft Mikro- und Makrostandort der jeweiligen Immobilie und erarbeitet passgenaue Sanierungskonzepte. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg. Immovaria GmbH Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg Fon: 0911 2398330   Fax: 0911 23992019 E-Mail: info@immovaria.net

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Sven Langbein, verantwortlich.

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