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Technisches Hilfswerk setzt auf Einsätze von Handwerkern


Von Handwerkskammer Cottbus

THW-Gesetz gewährleistet soziale Sicherung der Helfer

Überschwemmungen und Evakuierungen: Bei dem diesjährigen Hochwasser in Südbrandenburg waren ehrenamtliche Helfer des Technischen Hilfswerk (THW) bei Notsituationen stets vor Ort. Bei den vielfältigen Einsätzen waren vor allem die Fachkräfte der einzelnen Handwerksbereiche gefragt, um Schäden zu regulieren und Aufräumarbeiten zu leisten. Wer als Handwerker während der Arbeitszeit beim THW aktiv ist, erfährt keine Nachteile im Arbeitsverhältnis. Denn die Handwerkskammer Cottbus (HWK) unterstützt die Tätigkeiten des THW und steht bei Fragen gerne zur Verfügung.
Thumb "Wir befürworten die umfassenden Aufgaben des Technischen Hilfswerks. Denn gerade bei Situationen wie dem Hochwasser haben sie einen großen Beitrag geleistet - ob Keller auspumpen oder Dämme stützen. Deswegen ist es auch so wichtig, dass Fachkräfte für besondere Einsatzsituationen von der Arbeit freigestellt werden", erläutert Michael Hahn, Abteilung Handwerksrecht der HWK und betont: "Das THW-Gesetz gewährleistet, dass Lohn und Versicherungsschutz weiterhin geleistet werden." Aber nicht nur die engagierten Hilfskräfte des THW werden unterstützt, sondern auch die Handwerksunternehmen. "Unsere Mitgliedsbetriebe stellen ihre Mitarbeiter für die jeweiligen Notsituationen frei und zahlen das Arbeitsentgelt weiter. Diese Zahlungen können sie sich nach Antragsstellung vom THW erstatten lassen. In der Regel ist es in den Betrieben ein reibungsloser Prozess, denn die Firmen beteiligen sich sehr aktiv bei den Einsätzen", erklärt Michael Hahn. Wie wichtig das Engagement der Handwerker ist, weiß auch Detlef Hermann, Lage- und Koordinierungsstab (LuK) THW: "Die Hilfskräfte kommen vor allem aus dem Handwerk, da sie über vielfältige fachliche Kompetenz verfügen. Für den unermüdlichen Einsatz und Tatendrang sind wir sehr dankbar." Hintergrund Das Gesetz des Technischen Hilfswerks dient vor allem dazu, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber abzusichern. Dadurch ist es möglich, dass Helfer des THW aus ihrer Verpflichtung zum Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erwarten müssen. Für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen in Krisensituationen sind sie von der Arbeitsleistung freigestellt. Versicherungsverhältnisse in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung werden von der Tätigkeit nicht berührt. Handwerkskammer Cottbus Altmarkt 17 03046 Cottbus Ansprechpartner: Michael Hahn Handwerksrecht Telefon 0355 7835-138 Telefax 0355 7835-285 hahn@hwk-cottbus.de www.hwk-cottbus.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Anja Saller (Tel.: 03418709840), verantwortlich.

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