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Streit um Verpackungsentsorgung: DSD-Müllkonzern klagt gegen die Zulassung der Kölner Firma Interseroh in Hamburg


Von Medienbüro Sohn

Hamburg/Köln - Die Duales System Deutschland AG (DSD) http://www.gruener-punkt.de klagt gegen die Zulassung der ISD Interseroh Dienstleistungen GmbH http://www.interseroh.de als weiteres duales System zur Verpackungsentsorgung in Hamburg. Die Klage gegen den Bescheid der Hamburger Umweltbehörde hat der Grüne Punkt-Konzern beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Wie ein DSD-Sprecher nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid http://www.euwid.de sagte, fordere DSD gleiche Wettbewerbsbedingungen und Transparenz. Interseroh habe ein Geflecht von Entsorgern als Gesellschafter.
Thumb Es gebe keine klare Trennung von Auftragnehmern und Auftraggebern. Das Vorgehen des DSD gegen Wettbewerber wird in der Abfallbranche kritisch betrachtet. „Gegen das Monopol des Grünen Punktes läuft ein Kartellverfahren, dass am Ende zu einem Verbot des Systems führen könnte. Mit den Firmen Landbell http://www.landbell.de und Interseroh gibt es jetzt zwei Firmen, die in Konkurrenz zum DSD treten wollen. Wenn das schon in der Startphase torpediert wird, stellt sich das DSD-Müllmonopol damit selbst in ein Frage“, kritisierte ein Vertreter der Entsorgungswirtschaft beim „Kasseler Abfallforum“ http://www.abfallforum.de. „Das DSD richtet sich mit der Klage gegen die Stadt Hamburg und hat diese gegenüber dem Verwaltungsgericht bisher nicht begründet. Wir sehen in der Klage einen erneuten Versuch des Monopolisten DSD, den Wettbewerb zu verhindern“, so die Stellungnahme von Interseroh. Beim Bundeskartellamt http://www.bundeskartellamt.de läuft ein Untersagungsverfahren gegen das DSD als Nachfragekartell. Eine für den Sommer 2003 angekündigte Entscheidung sei verschoben worden, weil man die laufende Neuausschreibung der DSD-Entsorgungsverträge abwarten wollte. Nach Intervention der EU-Kommission wurde der Grüne-Punkt-Müllkonzern dazu verpflichtet, alle Entsorgungsverträge offen auszuschreiben mit einer verkürzten Laufzeit von drei Jahren. Damit sei das DSD kartellrechtlich allerdings nicht aus dem Schneider, so die Einschätzung der Bonner Wettbewerbshüter. Man beobachte sehr genau, welches Marktpotenzial die DSD-Konkurrenzsysteme wie Landbell oder Interseroh in nächster Zeit erreichen könnten. Allein mit dem Ausstieg der Entsorger aus dem DSD-Aufsichtsrat und der Neuausschreibung der Entsorgungsverträge sei eine Abwendung des Kartellverbotes nicht zu erreichen. "Das Bundeskartellamt hat nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten, sondern es ist auch sein gesetzlicher Auftrag, die durch eine Kartellbildung verursachten monopolistischen Strukturen aufzubrechen. Wir würden es aber begrüßen, wenn die notwendigen Veränderungen in der Wettbewerbsstruktur bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen nicht durch schmerzhafte Verwerfungen, sondern im Einklang mit dem Umweltrecht in einem natürlichen Entwicklungsprozess durch die Marktkräfte selbst erfolgen könnte", so Franz Heistermann, Direktor des Bundeskartellamtes. Nach Einschätzung von Wettbewerbsexperten könne das DSD dem Kartellverbot nur entgehen, wenn Konkurrenten beachtliche Marktanteile gewinnen. Davon sei man derzeit noch weit entfernt.


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