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Gutes tun und nebenbei noch Steuern sparen - die Stiftung macht es möglich


Von Dr. Doris Schröder-Weber Vorsorge- und Stiftungsberatung

Man muss nicht Alfred Nobel heißen oder ein berühmter TV-Star sein, um sich mit seinem Kapital sozial zu engagieren und eine Stiftung zu gründen. Sei es für Kunst und Kultur, für die Kinder- und Jugendhilfe oder für den Tierschutz. Es ist auch nichts Verwerfliches dabei, dass sich mit der Stiftung nebenbei sogar noch Steuern sparen lassen.
Thumb Wer schon mal über die Gründung einer Stiftung nachgedacht hat, weiß eines sehr genau: Hier handelt es sich nicht etwa um irgendeine wohltätige Spende. Vielmehr geht es darum, zu Lebzeiten oder per Testament ein Vermögen zur Verfügung zu stellen, mit dem die Stiftung dauerhaft einen genau definierten Zweck erfüllen kann. Es steht dem Gründer natürlich frei, die Zielsetzung seines sozialen Engagements selbst zu bestimmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt dazu lediglich, dass der Zweck der Stiftung das Gemeinwohl nicht gefährden darf. Welche Vorteile hat der Gründer? Dr. Doris Schröder-Weber, Rechtsanwältin und Beraterin für Vorsorge- und Stiftungsfragen, gibt darauf eine deutliche Antwort: „Wer eine Stiftung gründet, kann damit unter anderem einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, die Unternehmensnachfolge regeln, sein Lebenswerk nahezu unbegrenzt bewahren - und nebenbei tatsächlich auch noch Steuervorteile nutzen.“ Soweit eigentlich eine gute und klare Sache, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail! Zum Beispiel in den Ländergesetzen, die auf Basis des BGB die komplexen Rahmenbedingungen einer Stiftungsgründung regeln. Daher empfiehlt Dr. Schröder-Weber allen künftigen Stiftern, sich bei ihren Plänen fachkundig begleiten zu lassen. Als Anwältin und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) kennt sie die Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Außerdem arbeitet sie eng mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammen. Was das Thema ‚Steuern sparen’ betrifft, so greift Dr. Doris Schröder-Weber auf die Erfahrungen kompetenter Steuerberater zurück. Wenn die Stiftung dazu dienen soll, die Unternehmensnachfolge zu regeln, geschieht das in Kooperation mit Anwälten, die sich auf Gesellschafts- und Vertragsrecht spezialisiert haben. Erfahren Sie mehr über dieses hochaktuelle Thema unter www.schroeder-weber.de Dr. Doris Schröder Weber: Erfahrung, Geduld und Einfühlungsvermögen Dr. Doris Schröder-Weber ist gleichermaßen Anwältin und Beraterin. Einfühlsam und besonnen im Umgang mit Ihren Mandanten und Kunden - aber auch unnachgiebig bei der Durchsetzung von deren Interessen. Einige spektakuläre Fälle, die sowohl im Fernsehen als auch in Zeitungen präsent waren, unterstreichen ihre Kompetenz in Sachen Familienrecht. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung oder Gründung einer Stiftung - Dr. Schröder-Weber bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Mehr Info für Redaktion/ Leser: Dr. Doris Schröder-Weber Vorsorge- und Stiftungsberatung Sandstraße 104 40789 Monheim am Rhein Telefon: 02173 . 3 94 68 00 Fax: 02173 . 3 94 68 01 E-Mail: mail@schroeder-weber.de www.schroeder-weber.de Redaktionskontakt: klaus.jereb@comfact.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Nadine Kretsch, verantwortlich.

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