PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

FBDi läutet Schritt 2 seiner REACh-Initiative ein


Von FBDI e. V.

Vereinheitlichter Informationsfluss und Schulterschluss mit Schwesterverbänden

Im Rahmen seiner REACh-Initiative strebt der FBDi den vereinfachten Informationsaustausch entlang der Lieferkette und eine verstärkte Positionierung gegenüber den Behörden an. \r\n
Thumb Neufahrn, 3. Dezember 2010 - Im Rahmen seiner REACh-Initiative strebt der FBDi (Fchverband Bauelemente Distribution) den vereinfachten Informationsaustausch entlang der Lieferkette und eine verstärkte Positionierung gegenüber den Behörden an. Die EU-Verordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist seit Juni 2007 in Kraft. Seit 2008 erfordert sie auch Informationsweitergaben für "Erzeugnisse ohne beabsichtigte Freigabe von Substanzen" - d.h. für alle physikalischen Objekte wie auch Bauteile und Baugruppen. Als Mittler zwischen Hersteller und Weiterverarbeiter und / oder Endkunde muss die Distribution laut EU-REACh §33 ihre Kunden über sogenannte gefährliche Inhaltsstoffe der Kandidatenliste informieren. Die dadurch entstehenden Probleme für die Distributoren sind einerseits die fehlende Informationsbereitstellung und -übermittlung von den Herstellern, andererseits die sehr unterschiedlichen Kundenanforderungen, welche auf globalen länder- und branchenspezifischen Vorschriften bezüglich Substanzregulierungen beruhen. Allerdings ist auch das oftmals fehlende Verständnis von REACh und den resultierenden Verpflichtungen für die unterschiedlichen Akteure in der Lieferkette anzumerken. Genau hier setzt der FBDi mit dem zweiten Schritt seiner REACh-Initiative an: Über den IDEA Verband, der International Distribution of Electronics Association, tauscht sich der FBDi mit anderen Distributionsverbänden aus europäischen Staaten regelmäßig aus. Damit verfolgt der FBDi das Ziel einer engen Zusammenarbeit mit anderen europäischen Distributionsverbänden, um mit einer gemeinsamen Stimme seine Gewichtung bei den Behörden zu verstärken. Zur Vereinfachung dieser komplexen Thematik arbeitet der FBDi unter Federführung von Avnet zur Zeit an der Verbesserung der Informationsbereitstellung und des Informationsflusses entlang der Lieferkette - und nicht nur im Sinne von REACh: Mit Hilfe eines europaweit übergreifenden "Quasi-Standards" für die erforderlichen Grundinformationen bezüglich der verwendeten Bauteile, Baugruppen und Geräte in der Elektronikindustrie soll das notwendige Minimum an Information bereitgestellt werden. Der erste Teil - das Pictorial - enthält eine bebilderte Übersicht von Produkten mit einer Zuordnung der für dieses Produkt zutreffenden Verordnungen, aus welchen sich dann die entsprechenden Anforderungen ergeben. Der zweite Teil - das Mandatory Data - besteht aus der Übersicht der sich aus der Produktkategorisierung ergebenden erforderlichen Informationen, bezogen auf die Europäischen Regularien. Wichtig hier ist, dass man sich auf ein notwendiges Minimum an Information beschränkt, und die Anforderungen damit auch für Hersteller auf anderen Kontinenten nachvollziehbar und händelbar bleibt. So können alle in der Lieferkette involvierten Partner sichergehen, dass sie auch in punkto REACh die gleiche "Sprache" sprechen, unabhängig vom Übermittlungsformat. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies eine enorme Hilfestellung. "Für den professionellen Umgang mit REACH ist die Informationstransparenz zwischen Herstellern, Distributoren und Kunden unerlässlich", so Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi. Eine erste Version des "Pictorial" und "Mandatory Data" ist für das Ende Q1/2011 vorgesehen. Um eine möglichst rechtssichere Abdeckung mit den Vorschriften zu erzielen, werden diese oben genannten Unterlagen auch mit den unterschiedlichen zuständigen Marktüberwachungsbehörden mehrerer europäischer Länder abgestimmt. Hintergrund zu REACh: Laut REACh ist jeder Hersteller dazu angehalten, sich pro-aktiv über als gefährlich eingestufte Substanzen auf dem Laufenden zu halten. Diese sogenannten SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) werden von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) in unregelmässigen Abständen in der sogenannten Kandidatenliste veröffentlicht. Vorgesehen ist die automatische Informationsübermittlung bezüglich Stoffen in Erzeugnissen, welche auf dieser Kandidatenliste benannt sind, durch Hersteller an dessen Kunden, bzw. die Distribution, sofern der Gewichtsanteil des vorhandenen SVHC über 0,1% des Gesamtgewichtes des Gesamtproduktes liegt. Dies bedeutet also, dass eigentlich ein Bauteilehersteller automatisch, zumindest durch Benennung des Substanznamens, diese Information an seinen Kunden (z.B. Distribution) weitergibt, dieser an seinen Kunden, usw.. Die derzeit in vielen Fällen fehlende Informationsbereitstellung und -übermittlung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: - Die EU-REACh Verpflichtungen gelten nur für in Europa ansässige Unternehmen (Hersteller, Importeure, Händler), nicht jedoch für aussereuropäische Lieferanten. - Unterschiedliche (aber ähnliche) Gesetzgebungen in anderen Regionen wie US und Asien, welche andere Anwendungsbereiche und Verpflichtungen beinhalten. - Outsourcing von Herstellungsprozessen an Drittfirmen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Europäische Markt für elektronische Bauteile nur rund 14-15% des weltweiten Marktes beträgt. Das schmälert dessen Relevanz aus Sicht der Zulieferer aus anderen Kontinenten. Unklar sind oftmals auch die tatsächlichen Anforderungen, welche sich aus der EU-REACh ergeben: ? Es besteht keine Pflicht einer 100% Materialdeklaration des Erzeugnisses. ? Es müssen keine Sicherheitsdatenblätter für SVHCs der Kandidatenliste für Erzeugnisse ohne beabsichtigte Freisetzung erstellt / übermittelt werden. ? Auf der Kandidatenliste benannte Stoffe sind nicht verboten, sondern über ihr Vorkommen in den Erzeugnissen muss lediglich bei Vorhandensein über dem benannten Grenzwert informiert werden. FBDI e. V. Wolfram Ziehfuss Sankt Margaretenweg 9 85375 Neufahrn +49 (0) 8165/670233 www.fbdi.de Pressekontakt: Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations Beate Lorenzoni-Felber Landshuter Straße 29 85435 Erding beate@lorenzoni.de +49 8122 55917-0 http://www.lorenzoni.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 3.5)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Beate Lorenzoni-Felber, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 704 Wörter, 6016 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!