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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird teuer


Von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Thumb Mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch sollte die Erklärung stets pünktlich abgegeben werden, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern. Sind Steuerzahler etwa zwei Wochen zu spät dran, sind die Finanzämter meist großzügig und verzichten auf den Zuschlag. Auch beim ersten Versäumnis zeigen sie sich oftmals kulant. „Dennoch sollte man sein Glück nicht herausfordern“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Auch Entschuldigungen, wie zum Beispiel Arbeitsüberlastung, haben meist keine Aussicht auf Erfolg, denn der Staat geht davon aus, dass die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten Priorität hat.“ Laut Gesetzeslage muss ein Verspätungszuschlag zusammen mit der Steuerfestsetzung erfolgen. Das heißt: Wenn der Fiskus die Steuer schätzt, weil keine Unterlagen vorliegen, wird gleichzeitig eine „Strafe“ in Höhe von maximal 10 Prozent festgelegt. Erfolgt der Bescheid für den Zuschlag deutlich nach dem eigentlichen Steuerbescheid, muss das Finanzamt dafür Gründe nennen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät, sich mit der Steuererklärung nicht zu lange Zeit zu lassen. Sollte bereits ein Verlängerungstermin vereinbart worden sein, muss dieser unbedingt eingehalten werden. „Viele schieben es hinaus, weil sie sich unsicher sind, welche Kosten sie absetzen können“, so Siegfried Stadter. „Auch der viele Papierkram schreckt manchen Steuerzahler ab.“ Lohnsteuerhilfevereine können hier Abhilfe schaffen. Unterstützung erhalten Arbeitnehmer und Rentner beispielsweise bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die mit mehr als 350 zertifizierten Beratungsstellen in fast allen Bundesländern vertreten ist. Der Verein erstellt für seine Mitglieder nicht nur die Steuererklärung, sondern hilft auch bei vielen Anträgen rund um Steuern weiter. Die Kosten bleiben überschaubar, denn alle Leistungen sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der – je nach Einkommen – zwischen 52 und 236 Euro liegt. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro. Mehr Infos unter www.lohi.de. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden. Kontakt: Siegfried Stadter Zuständig für die Pressearbeit der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Bahnhofstr. 15 95444 Bayreuth Tel: (0921 / 23475) E-Mail: s.stadter@lohi.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Siegfried Stadter (Tel.: 0921/23475), verantwortlich.

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