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Existenzielle Haftungsrisiken sind bei Dienstleistern nicht ausreichend abgesichert und diesbezügliche Informationspflichten überwiegend unbekannt.


Von Solcom GmbH

Reutlingen, den 15. Dezember 2010. Eine im September 2010 durch den Reutlinger Projektdienstleister SOLCOM durchgeführte Studie, welche rund 5.700 Freiberufler und Unternehmen zum Thema Haftungsrisiken und Absicherung im Schadensfall befragte, verdeutlich

Unter Dienstleistern gilt es zum Teil noch erhebliche Aufklärungsarbeit zu leisten.\r\n
Thumb Seit dem 17. Mai 2010 gelten die Regelungen der Dienstleistungsinformations-pflichtenverordnung, kurz DL-InfoV, welche für mehr Transparenz hinsichtlich von Dienstleistungen sorgen sollen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung besteht in der Verpflichtung seitens der Auftragnehmer, den eigenen Auftraggeber ungefragt über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung zu informieren. Auf die Fragestellung hin, ob bezüglich dessen Kenntnis unter den Freiberuflern besteht, erhielt man allerdings als Ergebnis, dass knapp drei Viertel der Teilnehmer (74,9 Prozent) diese Informationspflicht nicht kennen und damit haftungsrechtliche Risiken eingehen. Einer der Gründe hierfür ist, dass eine Bekanntmachung von Seiten des Auftraggebers oftmals nicht aktiv verlangt wird. So antworteten 45,5 Prozent auf die Frage "Wurde das Bestehen einer IT-Haftpflicht- oder einer Betriebshaftpflichtversicherung schon einmal von Auftraggeber-Seite gefordert?" mit einem Nein. Ein weiterer Aspekt, der dieser Unkenntnis als Anlass gereicht und ebenso ursächlich dafür, dass der vorgeschriebenen Informationspflicht nicht nachgekommen wird, weil Auftragsverluste befürchtet werden, ist die Gegebenheit, dass rund die Hälfte aller Befragten (49,1 Prozent) über keine IT-Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflicht verfügt. Zudem ziehen mehr als drei Viertel (76,1 Prozent) der bisher Nichtversicherten in nächster Zeit keinen Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflicht in Betracht. Über Vorteile und Haftungsrisiken ist man sich allerdings durchaus bewusst Konträr zu diesen Ergebnissen tritt jedoch der Fakt auf, dass weit über die Hälfte der Befragten (65,1 Prozent) angaben, dass sie durchaus einen Vorteil in einer IT-Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflicht sehen. Für 56,4 Prozent liegt dieser im Schutz des Privatvermögens bei Schäden und 8,7 Prozent versprechen sich durch die eigene Absicherung einen Wettbewerbsvorteil bei der Wahl des Auftraggebers gegenüber nichtversicherten Mitbewerbern. Auch die Antworten auf die Frage "Was denken Sie, wo Ihr größtes berufliches Haftungsrisiko liegt?", bei welcher Mehrfachnennungen möglich waren, veranschaulicht die Tatsache, dass sich mögliche Risiken durchaus im Fokus der Freiberufler befinden: Mit 74,3 Prozent auf Platz Eins rangieren hier deutlich die Vermögensschäden, die beispielsweise durch Programmier- oder Beratungsfehler, Datenverlust oder Sicherheitslücken entstehen können. Mit 48,9 Prozent - und damit ebenfalls mit einem bedeutsamen Stimmenanteil - wurden dahinter die Risiken aus Projektverträgen genannt. Mit 18,0 Prozent bei Sachschäden und 11,4 Prozent bei Personenschäden liegen die beiden letzten vorgegebenen Antwortmöglichkeiten in der Wahrnehmung weiter abgeschlagen, die Stimmenanteile sind jedoch signifikant genug, so dass diese Risiken für einen Teil der Befragten durchaus einen Bezug zur Praxis haben. Das SOLCOM Online Magazin erscheint sechs Mal im Jahr und enthält jeweils demoskopische Untersuchungen zu aktuellen Themen im IT- und Engineering-Bereich. An der jüngsten SOLCOM-Umfrage vom September 2010 nahmen rund 230 IT-Experten und Ingenieure teil. Mehr Informationen: www.solcom.de. Druckfähiges Bildmaterial und die detaillierte Marktstudie als pdf-Dokument finden Sie zum Download unter www.solcom.de/de/download.aspx. Hinweis für die Redaktion: Gerne überlassen wir Ihnen Ergebnisse aus anderen SOLCOM-Marktstudien oder führen für Sie kostenlos von Ihnen gewünschte statistische Erhebungen durch. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Zvezdan Probojcevic, Tel.: +49 (0) 7121-1277-453, Mail: z.probojcevic@solcom.de. SOLCOM Unternehmensberatung GmbH Zvezdan Probojcevic Schuckertstraße 1 72766 Reutlingen z.probojcevic@solcom.de +49 (0) 7121-1277-453 http://www.solcom.de


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