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Verordnung zur Betriebssicherheit - DIN EN 1563


Von Lagertechnik Becker GmbH

Aktualisierte Norm verändert Sicherheitsbestimmungen

Krefeld, 03.02.2011 – In Deutschland und Europa ereignen sich immer wieder schwere Arbeitsunfälle in Lagerhallen und Produktionsstätten durch unzureichend gewartete Regalsysteme.
Thumb Mit der aktualisierten Norm DIN EN 15635 tritt eine rechtlich bindende Vorschrift zur regelmäßigen Überprüfung von Lagereinrichtungen in Kraft, die europaweite Gültigkeit besitzt. Der Arbeitgeber soll dazu eine, nach der Betriebssicherheitsverordnung, „befähigte Person“ mit der Kontrolle der Lagereinrichtungen beauftragen. Die Sicherung der Regale ist verpflichtend, sobald die Regalhöhe das 4-fache der Regaltiefe übersteigt. Regalsysteme ab 3.000 mm Höhe müssen jedoch generell mit Wand- und/oder Bodenbefestigungen gesichert werden, auch wenn das 4:1-Verhältnis von Regalhöhe zu Regaltiefe unterschritten wird. Bei ausreichend miteinander verschraubten Doppel-Regalen werden die Regaltiefen addiert, weswegen bis auf wenige Ausnahmefälle keine zusätzliche Sicherung angebracht werden muss. Durch die Reduktion des Verhältnisses von Höhe zu Tiefe von ursprünglich 5:1 auf 4:1 soll die betriebliche Sicherheit von produzierenden Unternehmen europaweit gesteigert werden. Um die Sicherheit von Arbeitnehmern in Lagerhallen und Produktionen zu schützen und zu gewährleisten sind Regalprüfungen und eine ständige Kontrolle von Fachbodenregalen, Schraubregalen, Palettenregalen und allen weiteren Lagereinrichtungen unerlässlich. Auch Reparaturen müssen professionell durchgeführt und überprüft werden.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Wolfgang Becker, verantwortlich.

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