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Der Grüne Punkt als Hüter der Verpackungsverordnung


Von Medienbüro Sohn

DIHK plant Umwandlung des Dualen Systems in eine

Bonn/Berlin – In einem Eckpunkte-Papier plant der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Neuordnung der Verpackungsentsorgung. Als Hintergrund und Ausgangslage des alternativen DIHK-Modells verweisen die Autoren in einer internen E-Mail unter anderem auf das aktuelle politische Umfeld auf europäischer und nationaler Ebene und bezeichnen es als "Chaos". Die E-Mail und das Eckpunkte-Papier liegen der NeueNachricht-Redaktion vor. Im Zentrum der Änderungsvorschläge steht die Umwandlung der Duales System Deutschland AG (DSD) in eine "öffentlich-rechtlich beliehene Stelle" mit folgenden Funktionen: "Führung eines Registers aller Hersteller und Vertreiber von Verpackungen; Notifizierung der Anbieter von Verwertungsleistungen (Entsorger); Führung der durch Hersteller und Vertreiber nachzuweisenden Verwertungsnachweise; Organisation einer Handelsbörse für die Verwertungsnachweise; Umlagefinanzierung bei Herstellern und Vertreibern für 'ausgefallene kommunale Sammelbezirke'".
Thumb Konsumgüterindustrie und Handel könnten ihre Pflichten für die Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen auch "selbst organisieren" oder direkt Verwertungsleistungen einkaufen. Beides sei durch Sachverständige zu testieren und bei der DSD AG zu hinterlegen. Nach den Vorstellungen des DIHK solle die DSD AG eine "Handelsbörse für Verwertungsnachweise" organisieren, "an der solche Nachweise angeboten und von Herstellern und Vertreibern in ausreichendem Umfang nachgewiesen werden können. Diese können ihre Verpackungen kennzeichnen (Grüner Punkt)". Sollte ein Sammelbezirk nicht entsorgt werden, "übernimmt dies die entsorgungspflichtige Körperschaft direkt. Sie kann dafür hinsichtlich der Verwertungsquote angemessene Kosten gegenüber der DSD AG geltend machen. Die DSD AG legt diese Kosten auf alle verpflichteten Hersteller und Vertreiber um". Die vom DIHK aufgeführten Pflichten sollten nur für Einweg-Verpackungen gelten, "Sonderregelungen zur Stützung von Mehrwegquoten entfallen", damit verbunden auch das Pflichtpfand für Einweggetränke. Das Modell soll auf der Sitzung des DIHK-Umweltausschusses am 3. November in Bonn beraten werden. Brancheninsider halten den Vorstoß des DIHK für ein untaugliches Mittel, für mehr Wettbewerb im Abfallmarkt zu sorgen. "Es ist wohl ein letzter verzweifelter Versuch der DSD-Lobbyisten, das drohende Kartellverbot abzuwenden und sich unter dem öffentlich-rechtlichen Dach zu verkriechen", kritisiert ein Wettbewerbsrechtler. Konkurrenten des Grünen Punktes versuchten seit Jahren, sich am Markt zu etablieren. Diese Anstrengungen würde das DIHK-Modell zunichte machen. Nur unter dem strengen Regime des Wettbewerbsrecht könne man die ordnungspolitischen Fehler der Verpackungsverordnung vollständig beseitigen. Wer mit dem sogenannten Gemeinwohl oder der öffentlichen Daseinsvorsorge ein privates oder staatliches Monopol rechtfertige, schere sich selten um die Interessen der Allgemeinheit. Es sei eine fragwürdige Methode, um sich dem Wettbewerbsdruck zu entziehen. "Noch immer wird die Marktmacht des DSD durch rechtliche Vorschriften künstlich am Leben erhalten und werden technische Innovationen erschwert. Ökonomische Anreize für mehr Kosten- und Ökoeffizienz bei der Verpackungsentsorgung bleiben auf der Strecke", so die Auffassung des Umwelt- und Wirtschaftsjournalisten Gunnar Sohn. Der Direktor des Bundeskartellamtes, Franz Heistermann, hatte in einem Fachvortrag auf dem Würzburger Verpackungsforum Ende vergangenen Jahres die gravierenden Wettbewerbsverzerrung bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen kritisiert. Zwar seien durch die Entscheidungen der EU-Kommission und des Kartellamtes einige positive Veränderungen eingetreten, "die Struktur des Dualen Systems (DSD) als Nachfragekartell besteht unverändert. DSD ist mit einem Marktanteil von über 95 Prozent weiterhin marktbeherrschend und die Zweifel, ob die derzeitige Verpackungsverordnung die Ziele des damaligen Verordnungsgebers realisieren kann, treten immer deutlicher zu Tage", so Heistermann. Das Bundeskartellamt habe nach gründlicher Überlegung ein Untersagungsverfahren gegen das DSD als Nachfragekartell eingeleitet. Eine endgültige Entscheidung sei verschoben worden, weil man die laufende Neuausschreibung der DSD-Entsorgungsverträge abwarten wollte. Nach Intervention der EU-Kommission wurde der Grüne-Punkt-Müllkonzern dazu verpflichtet, alle Entsorgungsverträge offen auszuschreiben mit einer verkürzten Laufzeit von drei Jahren. Damit sei nach Ansicht von Heistermann das DSD kartellrechtlich allerdings nicht aus dem Schneider. Man beobachte sehr genau, welches Marktpotenzial die DSD-Konkurrenzsysteme in nächster Zeit erreichen könnten. Allein mit dem Ausstieg der Entsorger aus dem DSD-Aufsichtsrat und der Neuausschreibung der Entsorgungsverträge sei eine Abwendung des Kartellverbotes nicht zu erreichen. "Bislang ist es Konkurrenten des DSD nur in zwei Bundesländern gelungen, die rechtliche Genehmigung als Systembetreiber zu erlangen. Wenn das Kartellamt die Zielsetzung verfolgt, das Wettbewerber des Grünen Punktes rund 25 bis 30 Prozent an Marktanteilen gewinnen sollen, haben die Wettbewerbshüter bislang ihr Ziel klar verfehlt", so Sohn. Auf normalen Märkten stünden im Regelfall eine Vielzahl – oder jedenfalls eine Mehrzahl - von Anbietern einer Vielzahl von unabhängigen Nachfragern gegenüber. Sie verhandeln individuell für gleiche oder für auf sie zugeschneiderte Leistungen wegen der Intransparenz der Märkte unterschiedliche Preise aus. Es kommt hierdurch zu einem ständigen Wechsel zwischen Anbietern und Nachfragern und einem starken Wettbewerbsdruck mit den entsprechend positiven Folgen für die Abnehmer und Verbraucher. Davon sei man beim Verpackungsrecycling weit entfernt.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Matthias Schmitz, verantwortlich.

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